Beschlussvorlage - A 61/493/2019

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz hat mit Datum vom 07.10.2019 zur Beschlussfassung im Braunkohlenausschuss den als Anlage beigefügten Antrag gestellt.

 

Die Zuständigkeit für Landes- und Kreisstraßen liegt nicht bei der Stadt Erkelenz:

  • Kofferer Straße (Holzweiler) entspricht der L12
  • Niederstraße (Holzweiler) entspricht der L12
  • Holzweilerstraße (Keyenberg) entspricht der L12
  • Kaulhausen (Kaulhausen) entspricht der L354
  • Kuckumer Straße (Venrath) entspricht der K19
  • Herrather Straße (Venrath) entspricht der K19

 

Im Zusammenhang mit dem Antrag wurden seitens der Verwaltung die bisherigen Planungsunterlagen im Hinblick auf die Verkehrsbelastungen nochmals geprüft.

 

Beim Linienbestimmungsverfahren L354n Wanlo – Kaulhausen wurde ein Verkehrsuntersuchung L19 / L 354 im Jahr 2003 durch das bergbautreibende Unternehmen erstellt.

In dieser Untersuchung wird zwischen der ursprünglichen Straßensituation 2003, einer Prognose für 2017 (mit Sperrung bzw. Rückbau A61 Wanlo - Jackerath und L277 Wanlo - Jackerath) und einer Prognose für 2027 (mit Sperrung bzw. Rückbau A61 Wanlo - Jackerath, L277 Wanlo – Jackerath und L12 Holzweiler - Keyenberg) unterschieden.

 

Eine Prognose für die aktuell bestehende Situation mit der gesperrten bzw. rückgebauten A61 Wanlo – Jackerath und der offenen Werksstraße Wanlo – Jackerath besteht in dieser Untersuchung nicht. Die relevanten Veränderungen wurden in größeren zeitlichen Etappen prognostiziert.

 

Bereits zum 01.02.2019 hatte die L 277 die Eigenschaft einer öffentlichen Straße verloren. Vor Hintergrund der angekündigten Sperrung der Werksstraße Wanlo – Jackerath im November 2019 lässt der Zeitrahmen keine Verkehrsbelastungsmessung dieser Situation mehr zu.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf:

„./.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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