Beschlussvorlage - A 80/005/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. II/2 "Krankenhaus", Erkelenz-Mitte
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing
- Bearbeitung:
- Anne Traichel
- Beteiligt:
- Amt 61 - Planungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
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Entscheidung
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07.12.2004
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Tatbestand
Tatbestand:
Für
den Planbereich existiert bereits der Ursprungsplan Nr. II/1, der am 19.02.1994
Rechtskraft erlangte. Er gliedert die Flächen innerhalb des Planbereiches in
Sondergebiete, die auf Bedürfnisse eines Krankenhausbetriebes bezüglich der
überbaubaren Flächen und der Grund- sowie Geschossflächenzahl zugeschnitten
waren sowie in private Grünflächen.
Der
Vorläuferplan hatte das Ziel, die Erweiterungsabsichten des
Hermann-Josef-Krankenhauses planungsrechtlich abzusichern und die Nutzung an
die städtebauliche Umgebung anzupassen. Im Laufe der Zeit wurde die
Erweiterungsplanung aufgrund sich ändernder Anforderungen überarbeitet. In der
1. Änderung des Ursprungsplanes wurde das Planrecht auf die damaligen
Bedürfnisse angepasst und die überbaubaren Flächen entsprechend modifiziert.
Bei der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. II/1 „Schächer – Am
Krankenhaus“, Erkelenz-Mitte handelt es sich um die Erweiterung und
Modifizierung der durch den Ursprungsplan Nr. II/1 bereits dokumentierten
städtebaulichen Zielplanung einer zentral angelegten medizinischen
Hauptversorgungseinheit für das Gebiet der Stadt Erkelenz, wobei auch Praxen im
medizinischen und therapeutischen Bereich allgemein zugelassen werden.
Angestrebt
wurde ein abgerundetes Angebot an medizinischer Versorgung an zentralem gut
erreichbaren Ort mit der Möglichkeit der Kooperation auf kurzen Wegen.
Durch
die Umsiedlung der Ortslagen Immerath, Lützerath, Pesch und Borschemich
aufgrund des Tagesbaus Garzweiler II ist eine Verlegung des Krankenhauses
Immerath erforderlich geworden.
Die
Unterbringung und der Anschluss des Krankenhauses in Immerath an das Erkelenzer
Krankenhaus nach funktionalen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfordert
eine erneute Anpassungsänderung des Planrechtes.
Um
die Übersichtlichkeit des Planrechts zu gewährleisten und weiteren Änderungen
in der Zukunft – aufgrund von veränderten Erfordernissen –
vorzubeugen, wird das gesamte Plangebiet des Ursprungsplanes durch den Bebauungsplan
Nr. II/2 neu überplant und der Ursprungsplan mit seinen zwei Änderungen außer
kraft gesetzt.
In
seiner Sitzung am 14.09.2004 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. II/2 „Krankenhaus“,
Erkelenz-Mitte zugestimmt und beschlossen, die Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange, die Öffentlichkeit sowie den Bezirksausschuss
Erkelenz-Mitte zu hören.
Das
Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wurde mit der
öffentlichen Bekanntmachung des Termins der Bürgerbeteiligung im Amtsblatt Nr.
23 vom 24.09.2004 sowie mit Schreiben vom 30.09.2004 an die Behörden und
sonstige Träger öffentlicher Belange eingeleitet.
Der
Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 30.09.2004 beteiligt.
Bei der am 05.10.2004 durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit wurden
keine Anregungen vorgetragen.
Seitens
der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden dagegen
planungsrelevante Anregungen vorgetragen, die in der Anlage 1 zum Beschluss
aufgelistet sind.
Über
die vorgetragenen planungsrelevanten Anregungen ist in der Abwägung gemäß § 1
Abs. 7 BauGB zu entscheiden.
Stadtmarketing/Lokale Agenda
Aspekte
des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen.
Durch die Aufstellung der Satzung werden agendarelevante
Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung solcher
Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische
und sozial verträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.
So
sind Bauleitplanungen so zu gestalten, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine
nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und
umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen
Generationen miteinander in Einklang bringt und eine dem Wohl der Allgemeinheit
dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Insbesondere sind die
Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege gemäß § 1 Abs. 6, 7. a bis j zu berücksichtigen.
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf:
„1. Für
die von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. II/1
„Krankenhaus“, Erkelenz-Mitte wird nach Abwägung nach aller
erkennbarer öffentlicher und privater Belange, wie in der als Anlage 1
beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden.
Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. II/1 „Krankenhaus“, Erkelenz-Mitte
ist unter Berücksichtigung dieses Beschlusses auf die Dauer eines Monats gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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