07.12.2004 - 5 Bebauungsplan Nr. II/2 "Krankenhaus", Erkelenz-...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Amtsleiter Orth trägt zum Sachverhalt vor.

 

Auf Nachfrage erläutert Erster Beigeordneter Dr. Gotzen, dass der Bau eines privaten Ärztehauses nicht ausgeschlossen werde.

Techn. Beigeordneter Lurweg ergänzt auf Anfrage, dass im Rahmen der Krankenhausplanung Regelungen zum Parklatzangebot durch den Bau eines Parkdecks oder eines Parkhauses getroffen werden können.

Der jetzt vorliegende Bebauungsplan gebe nur die Rahmenbedingungen vor

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Beschluss:

„1.       Für die von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. II/1 „Krankenhaus“, Erkelenz-Mitte wird nach Abwägung nach aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange, wie in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden.

Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 2.        Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. II/1 „Krankenhaus“, Erkelenz-Mitte ist unter Berücksichtigung dieses Beschlusses auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

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Anlagen zur Vorlage