Beschlussvorlage - A 61/327/2015
Grunddaten
- Betreff:
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Ortsspezifische Regelungen mit der RWE Power AG zur Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverathhier: Beschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 61 - Planungsamt
- Bearbeitung:
- Ulrike Hoeren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Braunkohlenausschuss
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Vorberatung
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03.09.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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10.09.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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16.09.2015
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Tatbestand
Tatbestand:
Auf der Basis des am 22.06.2015 vom Braunkohlenausschuss der Bezirksregierung Köln beschlossenen Braunkohlenplans „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“ beginnt ab dem 01.12.2016 die gemeinsame und benachbarte Umsiedlung der vorstehenden Ortschaften. Die Umsiedlung erfolgt auf der Grundlage des am 31.03.1995 genehmigten Braunkohlenplanes Garzweiler II.
Anders als bei den Umsiedlungen Immerath-Lützerath-Pesch und Borschemich erfolgt die Festlegung der für die Umsiedlung geltenden Entschädigungsbedingungen in zwei Dokumenten:
- die Revierweite Reglung 2015, welche am 06.07.2015 durch Regierungspräsidentin Frau Walsken und Herrn Hartung, Vorstandsvorsitzender der RWE Power AG, nach Vorberatung und Beschlussfassung im Braunkohlenausschuss bei der Bezirksregierung Köln unterzeichnet wurde
sowie
- die ortsspezifische Reglung zur Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath.
Durch die Revierweiten Regelungen sichert die Bezirksregierung Köln und RWE Power AG eine angemessene und nachvollziehbare Entschädigung zur Gleichbehandlung der Umsiedler im Rheinischen Braunkohlenrevier zu. Bei der in diesem Jahr vorgenommenen Novellierung der Revierweiten Reglungen erfolgten die Überprüfung der Entschädigung sowie eine inhaltliche Überarbeitung.
Die ortsspezifischen Regelungen greifen die örtlichen Gegebenheiten auf und stellen weitere Leistungen für Umsiedlerinnen und Umsiedler aus Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath sicher. Die nunmehr vorliegenden Regelungen wurden mit Vertretern des Bürgerbeirates vorab erarbeitet und am 10.08.2015 unter Beteiligung des Bürgerbeirates mit RWE Power verhandelt. In der Sitzung des Bürgerbeirates am 20.08.2015 wurden die Regelungen nochmals vorgestellt und vom Bürgerbeirat zustimmend verabschiedet.
Auf folgende Inhalte der Regelung sei besonders hingewiesen:
- Frühzeitige Festlegung der Werte des Altgrundstückes durch gutachterlich ermittelte Bodenwerte. Dies fördert die Transparenz und frühzeitige Orientierung.
- Festlegung des Systems des „wertgleichen Tausches“ ,
- Feststellung von Kennwerten, wie z.B. der durchschnittlichen Grundstücksgröße (700m²), welche gemäß Revierweiten Regelungen 2015 jeder berechtigten Umsiedlerin und jedem berechtigten Umsiedler zugestanden wird. Hierbei Berücksichtigung der Ausgangslage für die einzelnen Orte durch Festlegung unterschiedlicher Größen.
- Festschreibung der „Besonderen Bodenbewertung“ zwischen 35 und 40 m Tiefe,
- Angebote für Eigentümer unbebauter Grundstücke,
- Information und Beratung,
- Zulage Aufwuchs, welche tabellarisch nachvollziehbar dargelegt ist,
- Energieberatung und finanzielle Förderung von Passivhäusern,
- Übernahme der zusätzlich anfallenden Gebühren wegen der Lage in der Wasserschutzzone im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens,
- Verkippung Bodenaushub, Kiesentnahme und Mutterbodenmiete,
- Festlegung der Pauschalbeträge für die Herstellung von Telekommunikationshausanschlüssen sowie eine Breitbandversorgung und für die Ummeldung,
- Anerkennung von Bestandsaufnahmen nach RR 2010 unter gewissen Voraussetzungen,
- Transparenz durch Übersichten zur Entschädigung.
Durch die umsiedlungsbezogenen Dokumente steht jeder Umsiedlerin und jedem Umsiedler grundsätzlich die Teilnahme an der Umsiedlung nach Erkelenz-Nord offen, er kann sich aber ebenso für eine Umsiedlung an einen anderen Standort entscheiden. Dadurch entstehen ihm keine Nachteile hinsichtlich der Entschädigung des alten Anwesens.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,4 MB
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