15.11.2016 - 6.1 Eintragung eines Baudenkmals in die Denkmallist...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Amtsleiter Fauck erläutert die Denkmalwürdigkeit des Gebäudes und stimmt auf Wunsch des Ausschusses zu, einige Fotos des Objektes der Niederschrift beizufügen.

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Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

„Die ehemalige Hofanlage Oerath 146 in Erkelenz ist ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Denkmalschutzgesetz NRW. Sie ist bedeutend für Erkelenz. An Ihrer Erhaltung und Nutzung besteht aus wissenschaftlichen, hier architekturgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse. Aus diesem Grund ist das Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Erkelenz einzutragen.“

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Anlagen

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