18.11.2021 - 7 Beteiligung der NEW Kommunalholding GmbH an der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

    1.

Bis zur Aufnahme der SEG in die Kommunalholding wird dem geänderten Gesellschaftsvertrag der NEW Kommunalholding GmbH entsprechend der beigefügten Synopse (Anlage 2) und dem beigefügten Entwurf (Anlage 3) zugestimmt.

 

Ab der Aufnahme der SEG in die Kommunalholding wird dem Gesellschaftsvertrag der NEW Kommunalholding GmbH entsprechend der beigefügten Synopse (Anlage 4) und dem beigefügten Entwurf (Anlage 5) zugestimmt.

 

     2.

Die Aufsichtsratsmitglieder der NEW Kommunalholding GmbH werden ermächtigt, entsprechende Beschlüsse zu fassen.

 

     3.

Der Vertreter der Kreiswerke Heinsberg GmbH in der Gesellschafterversammlung der NEW Kommunalholding GmbH wird ermächtigt, die Änderungen in der entsprechenden Gesellschafterversammlung zu beschließen sowie redaktionelle Änderungen des Vertrages zuzustimmen bzw. diese vorzunehmen.“

 

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