Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Die Erschließung der Schwatten Jräet als hintere Andienungsstraße zwischen Hermann-Josef-Gormanns-Straße und Ostpromenade wurde am 12.9.1995 beschlossen. 1996/1997 wurden die Kanal- und Straßenbauarbeiten durchgeführt und die Beleuchtung errichtet. Aus den bekannten eigentumsrechtlichen Gründen wurde eine ca. 70 m² große Teilfläche, die für einen Durchstich zur Ostpromenade zwischen den Häusern 27 und 29 benötigt wird, nicht ausgebaut. Mitte diesen Jahres konnte die für den Straßenbau erforderliche Fläche erworben und eine Vereinbarung zur Einfriedung der neuen Grundstücksgrenze getroffen werden. Als restliche Erschließung können nun folgende Arbeiten durchgeführt werden: Die Mauern am südlichen (Ausfahrt Tiefgarage) und nördlichen Ende des Reststücks sind abzubrechen. Die beidseitigen Einfriedungen müssen entfernt werden. Die großen Nadelbäume auf dem Reststück sind zu roden. Der bestehende Kanal, DN 400, ist um 15 m zu verlängern. Ein zusätzlicher Schacht ist zu errichten. Der Kanal kann an den Kanalstrang angeschlossen werden, der 1996 zwischen die Häuser 27 und 29 gelegt wurde. Der 5 bis 6 m breite Straßenraum soll in Fortsetzung der bestehenden Schwatten Jräet als Mischverkehrsfläche gepflastert werden. Der 4 m breite Fahrweg wird grau, die angrenzenden fußläufigen Bereiche rot angelegt. Die vorhandene Rinne wird im südlichen Teil des Reststücks um 8,5 m und im nördlichen Abschnitt versetzt zum südlichen um 10 m verlängert. Es ist eine neue Straßenlaterne zu setzen. Entsprechend den vorhandenen Grundstückseinfriedungen soll das Grundstück auf der westlichen Seite (Ostpromenade 27) mit einer ca. 3,0 m hohen, Ziegelstein ausgefachten und verblendeten Betonrahmenkonstruktion eingefasst werden. Beim gegenüberliegenden Grundstück ist zunächst ein Höhenversatz von bis zu 80 cm abzufangen. Das Grundstück soll mit einer bis zu 2,5 m hohen Winkelstützmauer eingefriedet werden. Die Arbeiten sollen in der ersten Jahrshälfte 2007 vergeben und durchgeführt werden. Der Restausbau ist ebenso wie der durchgeführte Ausbau der Schwatten Jräet nach dem BauGB zu 90 % erschließungsbeitragspflichtig. Die Anlieger wurden bereits am 6.11.1995 informiert. Angesichts der der langen Zeit und der Eigentümerwechsel schlägt die Verwaltung vor alle Anlieger der Schwatten Jräet erneut zu einer Informationsveranstaltung einzuladen. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): "Das restliche Teilstück der Schwatten Jräet ist entsprechend der Pläne mit den Zeichnungsnummern 298.41.304/3 (Kanal) und 298.41.302/2 und 298.41.309/6 (Straßenbau, Beleuchtung) auszubauen. Alle Anlieger der Schwatten Jräet sind erneut über die Veranlagung und den restlichen Ausbau zu informieren.“ Finanzielle Auswirkungen: Die geschätzten Kosten für
Abbruch, Straßenbau und Einfriedung belaufen sich auf 98.000 €.
Die jährlichen Folgekosten betragen ca. 4.500 Euro. Die erforderlichen Mittel sollen in 2007 als Ausgabeermächtigung im Vermögensplan bei Haushaltsstelle 9.63000.95020.0 (Schwatte
Jräet) zur Verfügung gestellt werden. Die geschätzten Kosten für die
Beleuchtung belaufen sich auf 2.200 €. Die jährlichen Folgekosten
betragen ca. 200 Euro. Die erforderlichen Mittel sollen in 2007 als Ausgabeermächtigung im Vermögensplan bei Haushaltsstelle 9.67000.96000.0
(Beleuchtung nach BauGB) zur Verfügung gestellt werden. Die geschätzten Kanalbaukosten
belaufen sich auf 7.000 €. Die jährlichen Folgekosten betragen ca.
200 Euro. Die erforderlichen Mittel sollen in 2007 als Ausgabeermächtigung im Wirtschaftsplan des Abwasserbetriebes bei Buchungsstelle 9.70000.95810.6 (kleine Kanalverlängerungen) zur Verfügung gestellt werden. |
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