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Tatbestand: Der Bau- und Werksausschuss beschloss in seiner Sitzung am 27.01.2005 den ehemaligen Friedhof an der Brückstraße auf Basis des Hauptausschussbeschlusses vom 12.12.2001 zu sanieren und als öffentlichen Grünanlage zu nutzen. Der Hauptausschuss beschloss in seiner Sitzung am 22.06.2005 nach vorheriger Beratung im Kulturausschuss und Bezirksausschuss den Friedhof in seiner Gesamtanlage als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Erkelenz einzutragen. Der ehemalige Friedhof wurde von der Unteren Denkmalbehörde am 11.07.2005 als Baudenkmal in die Denkmalliste eingetragen. Die Sanierungsarbeiten können deshalb nur in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde erfolgen. Am 29.05.2006 fand mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege und der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Erkelenz zur Festlegung des Sanierungskonzeptes eine Ortsbegehung mit folgendem Ergebnis statt: - Die Charakteristik des Friedhofes soll nach den historischen Plänen als Gesamtanlage beibehalten werden, - die bestehenden historischen Grabstätten sollen erhalten bleiben, - die öffentliche Grünanlage soll die Freiraumbedürfnisse Ruhe, Ästhetik und Naturerlebnis befriedigen. In diesem Zusammenhang sind unter Beachtung der Verkehrssicherungspflicht folgende Maßnahmen vorgesehen: - Behutsame Auslichtung des vorhandenen Baumbestandes einschließlich der Beseitigung von Unterholz, - Sicherung und Sanierung der historischen Grabdenkmale. Hierbei soll der Empfehlung des Rheinischen Amt für Denkmalpflege gefolgt werden, umgestürzte Grabmale im derzeitigen Zustand zu belassen und nicht wieder neu aufzubauen, - Ergänzungsbepflanzungen mit blühenden Gehölzen und Stauden, - Sanierung der Wege. Der von der Verwaltung vorgesehene Zugang von der Anton-Heinen-Straße wurde vom Rheinischen Amt für Denkmalpflege nicht grundsätzlich abgelehnt. Dieser soll jedoch in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde jedoch erst dann angelegt werden, wenn ein konkretes Erfordernis nachgewiesen wird. Die vorgesehenen Maßnahmen sollen behutsam und schrittweise durchgeführt werden. Des weiteren ist vorgesehen, vorher die Öffentlichkeit über die beabsichtigten Arbeiten zu informieren. Da sich ein derartiges Konzept nicht zeichnerisch darstellen lässt, schlägt die Verwaltung folgende Vorgehensweise vor: Unmittelbar vor Beginn von Sanierungsarbeiten, z.B. die im kommenden Herbst / Winter anstehenden Auslichtungsmaßnahmen, lädt die Verwaltung die Mitglieder des Bezirkausschusses Erkelenz-Mitte sowie die in Erkelenz-Zentrum wohnenden Ratsmitglieder zu einer Information an Ort und Stelle ein. Gleichzeitig werden die Bürger über die örtliche Presse über die beabsichtigten Arbeiten unterrichtet. Bei dieser Gelegenheit wird gleichzeitig der nächste Sanierungsschritt erläutert, damit eventuell vorgetragenen Anregungen berücksichtigt werden können. Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung): „Der Bezirksausschuss befürwortet die von der Verwaltung dargestellte Vorgehensweise zur Umgestaltung des ehemaligen Friedhofes an der Brückstraße zu einer öffentlichen Grünanlage.“ |
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