Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 66/131/2006  

 
 
Betreff: Straßenerneuerung 'Am Liesenfeld' in Erkelenz-Bellinghoven
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb   
Beratungsfolge:
Bau- und Betriebsausschuss Entscheidung
14.09.2006 
16. Sitzung des Bau- und Werksausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

In der letzten Bau- und Werksausschussitzung am 8.6.2006 wurde die Straßenerneuerung der Straße Am Liesenfeld in Bellinghoven beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen. Diese fand am 28.8.2006 statt.

 

Alle Anlieger nahmen an der zweistündigen Veranstaltung teil. Der Verwaltung wurde ein an den Bürgermeister gerichteter Brief übergeben, den alle bis auf zwei Anlieger unterschrieben haben. Darin sprechen sich die Anlieger dafür aus, dass statt des erneuten Straßenausbaus ein Deckenüberzug durchgeführt werden solle. Der Straßenzustand sei darauf zurückzuführen, dass bei vergangenen Bauarbeiten zur Kanalisation und Versorgungsleitungen versäumt wurde, einen ausreichenden Zustand zu schaffen und die bauliche Straßenunterhaltung venachlässigt worden sei.

 

Den Anliegern wurde daraufhin geantwortet, dass die Entscheidung, dass eine Erneuerung vorgenommen werde, gefallen sei. Technische Anlagen müssten aus wirtschaftlichen und rechtlichen Gründen (Verkehrssicherungspflicht) fortlaufend in einem ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand gehalten werden. Die Reihenfolge könne nur im gesamtstädtischen Zusammenhang und nicht von den jeweiligen Anliegern festgelegt werden. Der vorgeschlagene bloße Deckenüberzug eigne sich technisch nicht. Er würde den heute beklagten Zustand nur notdürftig verlängern. In einigen Jahren würde ein dann wieder schadhafter Deckenüberzug ebenfalls als Versäumnis beklagt werden.

 

Hinsichtlich der vorgestellten Planung äußerten eine große Anzahl der Teilnehmer die Befürchtung, dass die Aufteilung des Straßenraumes in eine rund 4 m breite asphaltierte Fahrbahn, einer Rinne und einem 1,3 m breiten gepflasterten Seitenstreifen das Parken beeinträchtigen werde.

 

Der Seitenstreifen würde unweigerlich als Gehweg aufgefasst, der das Parken nicht erlaube. Die übrige Fahrbahn sei ebenfalls zu schmal, um beim Parken eine ausreichende Fahrbahnbreite zur Vorbeifahrt zu belassen. Auch wenn keine Kontrollen des ruhenden Verkehrs vorgenommen würden, so sei nicht auszuschließen, dass es bei Unfällen zu Auseinandersetzungen kommen könnte, die bei heutiger Straßenraumaufteilung vermieden würden. Man bevorzuge daher eine maximal breit asphaltierte Fahrbahn.

 

Die Befürchtung der Anlieger ist nicht ganz unbegründet und eine breitere Asphaltierung ist für die Erneuerung kein Problem. Die Anlieger wurden darauf hingewiesen, dass unter dem gepflasterten Seitenstreifen Versorgungsleitungen konzentriert werden sollen. Bei Aufbrüchen sei die Pflasterfläche optisch besser verschließbar. Dennoch befürwortete eine große Mehrheit die Reduzierung des Pflasterstreifens.

 

Schließlich erkundigten sich die Teilnehmer sehr intensiv nach Möglichkeiten zur Reduzierung der Anliegerbeiträge.

 

Es wurde erläutert, dass bei Maßnahmen in der Größenordnung der Straßenerneuerung Am Liesenfeld keinen nennenswerten Unterschiede zwischen einem gepflasterten und einem asphaltierten Ausbau bestünden. Bei kleineren Flächen würde die Pflasterung günstiger bei größeren die Asphaltierung. Eine Reduzierung des Straßenaufbaus sei ebenfalls nicht zulässig und auch nicht im Interesse der Anlieger, die Anspruch auf ein technisch einwandfreies und lange haltbares Werk hätten.

 

Die vorgeschlagene Ausbauplanung stelle durch den Verzicht auf besondere Materialien, Pflanzbeeten oder Engstellen bereits ein Mindestmaß dar. Nur durch ein zufällig günstiges Angebot, wie es bei einigen anderen Maßnahmen zustande gekommen sei, könne man eine Beitragsreduzierung erwarten.

 

Eine Außerachtlassung oder Mißachtung des Kommunalen Abgabengesetzes sei aus rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Die anzuwendenden Regeln seien bis ins Detail durch Verordnungen und Rechtsprechung vorgegeben. Für eine Heranziehung der Versorgungsträger, was ebenfalls vorgeschlagen wurde, bestünde auch keine Rechtsgrundlage.

 

Die beschriebene Änderung des Ausbaus wird eine geringfügige Reduzierung des Anliegerbeitrages verursachen. Die Beitragshöhe ist jedoch stärker von den Angebotspreisen abhängig.

 

Hinsichtlich des Durchführungszeitraumes wurde den Anliegern die gegenüber dem Beschluss im Juni geänderte Situation mitgeteilt. Die Westenergie und Verkehr hat mitgeteilt, dass auf dem nördlichen Abschnitt die Wasserleitung erneuert und ein Kabel ausgebessert werden soll. Diese Maßnahmen müssten entweder zusammen mit der Maßnahme oder erst im März/April 2007 durchgeführt werden. Um den kleinen finanziellen Vorteil einer vorgezogenen Leitungserneuerung zu nutzen, soll die Erneuerung als erste Maßnahme in 2007 vergeben und durchgeführt werden.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

"Die Straße Am Liesenfeld zwischen der Einmündung der Straße In Bellinghoven und dem Beginn des Wirtschaftsweges ist incl. der Straßenbeleuchtung entsprechend des Planes mit der Zeichnungsnummer 552.2.201a zu erneuern. Dieser ca. 220 m lange Abschnitt gilt incl. des nach Osten abzweigenden Stichweges zu den Häusern 17, 19 und 21 als ein Abrechnungsabschnitt“

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die Straßenerneuerungskosten belaufen sich auf ca.              80.000 Euro

Die jährlichen Folgekosten belaufen sich aus ca. 3.200 Euro.

 

Die erforderlichen Mittel sollen als Ausgabe- und Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsplan 2006 bei Haushaltsstelle

 

9.63100.95210.9 (Straßenerneuerung Am Liesenfeld)

 

zur Verfügung gestellt werden.