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Vorlage - A 40/092/2006  

 
 
Betreff: Gewährung eines Zuschusses an den Heimatverein Erkelenzer Lande e.V. zu den Geschäftskosten und zu den Kosten der Fortsetzung der Schriftenreihe
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Sport Vorberatung
30.05.2006 
5. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Entscheidung
07.06.2006 
12. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Der Heimatverein der Erkelenzer Lande e.V. teilt mit, dass er in diesem Jahr seine Schriftenreihe um den Band 20 erweitern möchte. Dieser Band wird ca. 330 Seiten umfassen und Aspekte in folgenden Bereichen behandeln:

 

-                     Vor- und Frühgeschichte (u. a. geologische und landwirtschaftliche Aspekte)

-           Spätmittelalter und Neuzeit (u. a. sozial-medizinische Aspekte)

-                     Evangelische/katholische Kirche

-                     Volkskunde/Brauchtum

-                     Kulturdenkmäler

-                     Frauengeschichte als Heimatgeschichte

-                     Vereinsleben

-                     Eisenbahngeschichte

-                     Nachrufe/Würdigung von Werk, Wirken und Person

-                     Braunkohlenabbau-Problematik/Umsiedlung

 

Zu diesen dem Heimatverein entstehenden Kosten und zu den Geschäftskosten wird ein Zuschuss in Höhe von 1.500,00 € beantragt. Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, den beantragten Zuschuss zu gewähren.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

„Dem Heimatverein Erkelenzer Lande e.V. wird zu den Kosten der Herausgabe des Bandes 20 der Schriftenreihe und zu den Geschäftskosten ein Zuschuss in Höhe von 1.500,00 € gewährt.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1.500,00 €. Die jährlichen Folgekosten betragen 0,00 €.

 

Die erforderlichen Mittel stehen als Ausgabeermächtigung im Haushaltsplan der Haushaltsstelle 1.3400.71810/2 zur Verfügung.