Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 66/109/2006  

 
 
Betreff: Kanalsanierung und Straßenerneuerung "Buscherkamp und Buscherhof" in Erkelenz-Mitte
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb   
Beratungsfolge:
Bau- und Betriebsausschuss Entscheidung
11.05.2006 
14. Sitzung des Bau- und Werksausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Der 320 m lange Straßenabschnitt Buscherkamp zwischen der Krefelder Straße und dem St. Rochusweg  sowie drei der vier nach Nordosten abzweigenden Stichwege und die 115 m lange Straße Buscherhof in Erkelenz sind aufgrund ihres Alters von fast 50 Jahren in einem schlechten Zustand. Es fehlt der frostsichere Aufbau, die Straßenränder, Rinnen und Borde sind stellenweise defekt und es existieren zahlreiche alte Aufbruchflächen von Arbeiten an Versorgungsleitungen.

 

Außerdem wurden bei der Kanalinspektion streckenweise schadhafte Kanäle entdeckt, die dringend einer Sanierung bedürfen. Angesichts der Gesamtsituation bietet es sich an, Straßen- und Kanalbaumaßnahme zu kombinieren.

 

Derzeit existieren im Straßenabschnitt Buscherkamp bis zur Einmündung St. Rochusweg zwei Mischwasserkanäle. Diese sollen durch einen 300 m langen Betonkanal, DN 300 bis 600, ersetzt werden. Die Hausanschlüsse werden an den neuen Kanal umgeklemmt. Die Kanäle in den Stichwegen sind nur punktuell ausbesserungsbedürftig, was z. T. schon erledigt wurde. In einem der Stichwege befinden sich auf einer Länge von 35 m ebenfalls zwei Kanäle, von denen der ältere, nur 35 m lange ausgetauscht werden muss. Ferner muss der 92 m lange Kanal, DN 300, in der Straße Buscherhof vollständig ausgetauscht werden.

 

Die Straßenerneuerung soll unter Beibehaltung der bestehenden Straßenraumaufteilung geschehen. Es ist vorgesehen, eine 5,5 m Breite asphaltierte Fahrbahn mit beidseitigen gepflasterten Gehwegen anzulegen. Die Gehwege sollen mittels eines 5 cm hohen Rundbordes und einer Rinnenplatte von der Fahrbahn getrennt werden.

 

Die drei, 35 m und 2 x 45 m langen Stichwege des Buscherkamps sind nur knapp 5 m breit. Sie sollen als Mischverkehrsfläche in voller Breite gepflastert werden. Der vierte, 85 m lange Stichweg stammt aus den 70ger Jahren und ist noch so gut, dass eine Erneuerung nicht erforderlich ist. Die rund 5 m breite Straße Buscherhof soll auf ganzer Breite asphaltiert werden. Vor dem denkmalgeschützten Hof befindet sich ein schmaler mit Betonsteinen gepflasterter Gehweg, der passend zum Hof auch mit Naturstein befestigt werden könnte. Dieses Detail soll während der Bürgerinformation besprochen und entschieden werden.

 

Baumbeete oder ausgewiesene Stellplätze sind im Planbereich nicht vorgesehen. Die Straßenbeleuchtung muss ebenfalls erneuert werden. Es sind 14 neue Energiesparleuchten mit Lichtpunkthöhen von 4,5 bzw. 6 m vorgesehen.

 

Um die Gehwege ausreichend breit anzulegen, müssen an einigen Grundstücken noch schmale Streifen erworben werden. Hierbei sind allerdings die Eigentümer schon mit ihrer Grundstückseinfriedung zurückgeblieben.

 

Für die Straßenbaumaßnahmen und die zu erneuernde Beleuchtung entstehen Anliegerbeiträge in Höhe von 60% (Nebenanlagen) bzw. 50% (Fahrbahn, Beleuchtung).

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

"Die Straßen Buscherkamp zwischen der Krefelder Straße und dem St. Rochusweg und Buscherhof sind incl. der Straßenbeleuchtung entsprechend der Pläne mit den Zeichnungsnummern 562.2.201 bis 203 zu erneuern.

 

Die Kanalisation in den Straßen Buscherkamp zwischen der Krefelder Straße und dem St. Rochusweg und Buscherhof ist entsprechend der Pläne mit den Zeichnungsnummern 562.1.311 bis 312 zu sanieren.

 

Die Straße Buscherkamp zwischen der Krefelder Straße und dem St. Rochusweg gilt als Abrechnungsabschnitt.

 

Die Planung ist den Anliegern und dem Bezirksausschuss Erkelenz vorzustellen und zu erläutern.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die Straßenerneuerungskosten belaufen sich auf ca.      450.000 Euro

Die jährlichen Folgekosten belaufen sich aus ca. 21.700 Euro.

 

Die erforderlichen Mittel sollen als Ausgabe- und Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsplan 2006 bei Haushaltsstelle

 

9.63100.95950.0 (Straßenerneuerung Buscherkamp)

 

zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Kosten der Erneuerung der Beleuchtung belaufen sich auf ca. 18.200 Euro.

Die jährlichen Folgekosten betragen ca. 2.240 Euro.

 

Die erforderlichen Mittel sollen als Ausgabeermächtigung im Haushaltsplan 2006 bei Haushaltsstelle

9.67000.96020.7 (Beleuchtung, KAG)

 

zur Verfügung gestellt werden

 

Die Kosten für die Entwässerungsanlagen belaufen sich auf ca. 250.000 Euro.

Die jährlichen Folgekosten betragen ca.17.500 Euro.

 

Die erforderlichen Mittel sollen als Ausgabe-/Verpflichtungsermächtigung im Wirtschaftsplan bei Buchungsstelle

 

9.70000.95113.1 (Kanalsanierung Buscherkamp)

 

zur Verfügung gestellt werden.