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Vorlage - III/005/2006  

 
 
Betreff: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.03.2006
Mittelfristige Senkung der Bewirtschaftungskosten öffentlicher Gebäude
Status:öffentlich  
Federführend:Dezernat III   
Beratungsfolge:
Bau- und Betriebsausschuss Entscheidung
11.05.2006 
14. Sitzung des Bau- und Werksausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Mit Datum vom 20.03.06 stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag, durch unterschiedliche Maßnahmen die Bewirtschaftungskosten der öffentlichen Gebäude mittelfristig zu senken. Konkret soll im Bau- und Werksausschuss beraten werden:

 

„Der Rat der Stadt Erkelenz beschließt, alle zukünftigen neu zu errichtenden Gebäude der städtischen Hand mit Wärmepumpenheizungsanlagen, kleinen Blockheizkraftwerken und/oder thermischen Solaranlagen auszustatten.

Bei zukünftigen anfallenden Reparaturen der Heizungsanlagen oder größeren Renovierungsmaßnahmen ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Nachrüstung auf Wärmepumpentechnik sowie und/oder thermischen Solaranlagen oder andere mittels regenerativer Energie betriebener Anlagen zur Wärme und/oder Stromerzeugung, rentabel und technisch möglich erscheint. Der Bau- und Werksausschuss wird in jedem Fall über die technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten informiert und entscheidet, ob eine Ausschreibung hinsichtlich Wärmepumpentechnik und/oder Solaranlage erfolgt.“

 

Als Begründung wird weiter angeführt:

Angesichts der ständig steigenden Unterhaltungskosten öffentlicher Gebäude der Stadt Erkelenz ist es notwendig, das vorhandene Einsparpotenzial zu nutzen. Eine weitgehende von Öl und Strom abgekoppelte Wärmeversorgung ist daher der richtige Schritt zu einer Ressourcen sparenden  Energiepolitik der Stadt Erkelenz. Auch hat ein solcher Schritt Vorbildcharakter für private Bauträger. Die Stadt Erkelenz ist hier gefordert, dieser Vorbildfunktion gerecht zu werden.

Da laut Aussage der Wirtschaftministerin des Landes NRW, Frau Thoben, der Anteil der Wärmepumpen bei der Wärmeerzeugung ausgebaut werden soll, ist zu prüfen, inwieweit solche Investitionen der Stadt Erkelenz förderwürdig sind.

 

Die in dem Antrag enthaltene Forderung nach einer Ressourcen sparenden Energiepolitik ist grundsätzlich zu begrüßen. Die Stadt Erkelenz entspricht der Forderung aus diesem Grunde deshalb auch seit Jahren durch unterschiedliche Maßnahmen, und hat, im Verhältnis zu anderen Kommunen, auf dem Gebiet des Energiemanagements bereits Vorbildcharakter. Bezogen auf die technische Gebäudeausstattung sind diese Maßnahmen in dem bereits im November 2005 vorgestellten Energiebericht dargestellt.  So ist es durch Nutzung von innovativer Technik in den letzen 10 Jahren gelungen, den Heizenergieverbrauch der städtischen Liegenschaften trotz eines erheblichen Zuwachses im Gebäudebestand (Erweiterung und Neubau zahlreicher Schulen, Rathauserweiterung, etc.) und intensiverer Nutzung um über 20 % zu senken. Der CO² Ausstoß konnte  von annähernden 9.000 Tonnen/Jahr auf ca. 6.700 gesenkt werden. Der SO² Ausstoß wurde annähernd halbiert. Trotz steigender Energiepreise und wachsendem Gebäudebestand hat das Jahr 2004 eine Kostenersparnis bei den Gesamtenergiekosten der Stadt Erkelenz von 249.600 € ergeben. Dies ist das Ergebnis eines seit Jahren konsequent durchgeführten Energiemanagements, einer Anlagen- und Regeltechnik, die in vielen Bereichen auf dem neuesten Stand ist und selbstverständlich auch der Einsatz von innovativen technischen Anlagen unter Berücksichtigung der Verwendung von regenerativen Energien. Die Überprüfung, welche Anlagentechnik technisch und wirtschaftlich sinnvoll erscheint, wird bei jeder Baumaßnahme, egal ob Sanierung oder Neubau, von externen Ingenieurbüros oder der Fachabteilung des Hochbauamtes auch bezogen auf die Verwendung regenerativer Energieträger durchgeführt.

 

So werden bereits seit einigen Jahren, dort wo die Wärmeerzeugung sinnvoll genutzt werden kann, in den Schwimmbädern in Gerderath und in Erkelenz erfolgreich Blockheizkraftwerke betrieben. Das Schulzentrum wird über ein zentrales Heizwerk über Fernleitungen  mit Wärme versorgt.

 

Auf der Dachfläche des Rathauses und im Cusanus-Gymnasium werden Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung betrieben.  Beim Neubau der Vierfachhalle wurde durch das beauftragte Ingenieurbüro eine spezielle Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Nutzung einer Solarkollektoranlage durchgeführt. Zur Zeit wird geprüft, ob bei der Sanierung der Heizungsanlage des Baubetriebshofes eine hackschnitzelbetriebene Heizungsanlage eingesetzt werden kann, mit der Option, die naheliegende Liegenschaft des Feuerwehrgerätehauses mit Fernwärme zu versorgen.

 

Dieses sind nur einige aktuelle Beispiele, die den Einsatz der Stadt Erkelenz im Rahmen der Anlagentechnik zur Senkung der Bewirtschaftungskosten öffentlicher Gebäude zeigt.

 

Allerdings sind die Rahmenbedingungen, in denen sich öffentliches Bauen bewegt, nicht zu vergleichen mit privaten und kleineren Bauvorhaben. So ist die Wärmepumpentechnik nur rentabel einsetzbar bei kleinem Heizwärmebedarf und niedrigen Temperaturen wie z. B. im Wohnungsbau und beim Betrieb von Fußbodenheizungen. Einsatzmöglichkeiten im Bereich der öffentlich genutzten Liegenschaften der Stadt Erkelenz sind nicht gegeben. Der Betrieb von Blockheizkraftwerken ist wirtschaftlich nur dann sinnvoll, wenn ständig Wärme und elektrische Energie genutzt werden können, und bei einer Mindestbetriebsstundenzahl von ca. 7000 im Jahr,  wie z. B. beim Schwimmbad. Der Einsatz von thermischen Solaranlagen für die Warmwasserbereitung ist auf Grund besonderer Vorschriften für den öffentlichen Bereich bei der Warmwasseraufbereitung nur in sehr begrenztem Maße möglich.  Trotzdem wird bereits, wie die Beispiele zeigen, in jedem Fall geprüft, ob der Einsatz innovativer Anlagentechniken rentabel und technisch möglich erscheint.

 

Eine Förderung baulicher Maßnahmen der öffentlichen Bauherren, wie die Stadt Erkelenz, ist im Gegensatz zu privaten Maßnahmen nicht möglich. Sämtliche Programme im Bereich der Investitionsförderung richten sich an private Bauherren oder Unternehmen oder sind Dahrlehensprogramme, die durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau durchgeführt werden. Hier werden die Möglichkeiten des Vergleiches mit den Kommunalkreditkonditionen selbstverständlich genutzt.

 

Vor dem Hintergrund dieser Rahmenbedingungen ist eine generelle Beschlussfassung nicht sinnvoll.  Der Blick auf die bereits bestehenden Beschlussregelungen zeigt, dass dem Antrag damit schon weitgehend entsprochen wird.

 

Der Bau- und Werksausschuss entscheidet nach §13 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz über die Ausführung (Umsetzung) aller Baumaßnahmen des Vermögenshaushaltes. Insofern ist die Entscheidungskompetenz für größere Baumaßnahmen einschließlich der haustechnischen Einrichtung, wie im Antrag formuliert, bereits über den zuständigen Fachausschuss geregelt. Bei Unterhaltungsmaßnahmen des Verwaltungshaushaltes entspricht die im Antrag geforderte Prüfung bereits gängigem Verwaltungshandeln.  Auch hier findet eine Information über größere laufende Baumaßnahmen und über die zu tätigenden Vergaben im zuständigen Fachausschuss bereits statt.

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

„Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur mittelfristigen Senkung der Bewirtschaftungskosten der öffentlichen Gebäude stärkt bereits gängiges Verwaltungshandeln. Hinsichtlich der Überprüfung des wirtschaftlichen Einsatzes von Wärmepumpentechnik sowie und/oder thermischen Solaranlagen oder andere mittels regenerativer Energie betriebener Anlagen zur Wärme und/oder Stromerzeugung, bei zukünftig anfallenden Reparaturen oder größeren Renovierungsmaßnahmen wird dem Antrag zugestimmt.“