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Vorlage - A 20/047/2006  

 
 
Betreff: Investitionsprogramm 2005 - 2009
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
05.04.2006 
9. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand: Nach § 84 GO NW ist die Stadt verpflichtet, ihrer Haushaltswirtschaft eine 5-jährige Finanzplanung zugrunde zu leg

Tatbestand:

Nach § 84 GO NW ist die Stadt verpflichtet, ihrer Haushalts­wirt­schaft eine 5-jährige Finanzplanung zugrunde zu legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen. Die Grundla­ge für die Finanzplanung bildet das Investitionsprogramm.

 

Der Finanzplan nebst dem ihm zugrunde liegenden Investitions­pro­gramm ist gemäß § 1 (3) GemHVO dem Haushaltsplan als Anlage beizu­fügen. Der Entwurf der Haushaltssatzung nebst Anlagen, somit auch mit dem Finanzplan und dem ihm zugrunde liegenden Investitions­programm, wurde dem Rat mit Schreiben vom 6. März 2006  zu­ge­leitet. Auf die Vor­bemerkungen zur Finanzplanung sowie auf das aufgestellte In­vesti­tionsprogramm für die Jahre 2005 - 2009 wird verwiesen.

 

Das hier vorliegende Investitionsprogramm umfasst den Planungs­zeitraum 2005 - 2009 mit einem Gesamtvolumen von 52.406 T€.

 

Dieses Volumen verteilt sich auf die Jahre

 

                        2005 mit                                                         12.463 T€

                                    2006 mit                                             18.794 T€

                                    2007 mit                                               8.270 T€

                                    2008 mit                                               7.145 T€

                                    2009 mit                                               5.734 T€

                                                                                                52.406 T€

 

 

Der Anteil der Baumaßnahmen am Gesamtvolumen beträgt 38.216 T€   =  72,92 %. Diese investiven baulichen Maßnahmen vertei­len sich auf die Jahre wie folgt:

 

2005                                                               10.833 T€

                                    2006                                                   13.492 T€

                                    2007                                                     5.439 T€

                                    2008                                                     5.060 T€

                                    2009                                                     3.392 T€

                                                                                                38.216 T€

 

Die übrigen Investitionskosten von 14.190 T€   =  27,08 % ver­teilen sich

 

auf Grunderwerbskosten mit                                                3.249 T€

auf Erwerb von bewegl. Sachen mit                                   4.157 T€

und auf Investitionsförderungsmaßnahmen mit                 6.784 T€

 

 

Die sich aus der Finanzplanung ergebende Beteiligung des Ver­wal­tungshaushalts dient der Finanzierung der Tilgung. Für investive Zwecke können keine Mittel bereitgestellt werden.

 

Im Jahre 2006 beträgt die Netto-Neuverschuldung 2.756.000 T€. In den Jahren 2007 bis 2009 ist eine Netto-Neuverschuldung von 0,00 € vorgesehen.

 

Das bedeutet, dass die Verschuldung der Stadt zum 31. 12. 2006 auf 35.493 T€ anstei­gen wird (ohne Städtischen Abwas­serbetrieb). Zum 31. 12. 2009 wird die Verschuldung bei 35.493 T€ liegen.

 

 

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

„Das der Finanzplanung 2005 – 2009 zugrunde liegende Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2005 – 2009 wird hiermit beschlossen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine