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Vorlage - A 10/469/2024  

 
 
Betreff: Neubesetzung des Vorstandes des Schwalmverbandes
Status:öffentlich  
Federführend:Hauptamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
11.12.2024 
27. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Die Organe des Schwalmverbandes sind die Verbandsversammlung und der Vorstand (§ 10 Satzung des Schwalmverbandes).

 

Die Vorstandwahlen finden alle fünf Jahre statt; die laufende Amtszeit endet im September 2026.

 

Dem Vorstand des Schwalmverbandes gehören auf der Grundlage der vorgenannten Satzung des Schwalmverbandes derzeit an:

 

Bürgermeister Stephan Muckel (mit durch die Verbandsversammlung bestellter Verhinderungsvertretung durch Ersten Beigeordneten Dr. Hans-Heiner Gotzen)

 

und

 

Technischer Beigeordneter Ansgar Lurweg (mit durch die Verbandsversammlung bestellter Verhinderungsvertretung durch Sandra Derwahl-Toll, Gemeinde Niederkrüchten).

 

§ 17 Abs. 3 der Satzung des Schwalmverbandes schreibt für den Fall, dass ein Beamter, wozu auch Beamte auf Zeit gehören, aus dem Dienst während seiner Amtszeit im Vorstand des Schwalmverbandes ausscheidet, vor, dass bei der nächsten Verbandsversammlung für den Rest der dann laufenden Amtszeit, im konkreten Fall also bis September 2026, eine Nachfolge durch die Verbandsversammlung zu wählen ist.

 

Vor dem Hintergrund, dass Ansgar Lurweg zum 31.01.2025 als Technischer Beigeordneter der Stadt Erkelenz ausscheidet und Martin Fauck als neuer Technischer Beigeordneter zum 01.02.2025 durch den Rat am 25.09.2024 gewählt worden ist, muss eine Nachbesetzung im Vorstand erfolgen.


Beschlussentwurf:

„Der Rat der Stadt Erkelenz entsendet hiermit für den Rest der laufenden Amtszeit des Vorstandes des Schwalmverbandes anstelle von Ansgar Lurweg (Technischer Beigeordneter der Stadt Erkelenz bis zum 31.01.2025) Martin Fauck (Technischer Beigeordneter der Stadt Erkelenz ab dem 01.02.2025).“


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Keine Relevanz.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

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