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Vorlage - A 20/688/2024  

 
 
Betreff: Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
11.12.2024 
27. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Jahr 2025 wurde am 06.11.2024 vom Kämmerer aufgestellt und am gleichen Tage vom Bürgermeister ohne Änderung bestätigt. Dem Rat der Stadt Erkelenz wurde der Entwurf am 15.11.2024 zugeleitet. Alle Ratsmitglieder haben eine Ausfertigung des Etatentwurfs in elektronischer Form erhalten.

 

Weiterhin erhielten Ausfertigungen des Entwurfs in elektronischer Form:

a) die Industrie- und Handelskammer,

b) die Handwerkskammer,

c) die Landwirtschaftskammer Rheinland, Kreisstelle Heinsberg,

d) der Landesbetrieb Wald und Holz NRW -Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde-,

e) die örtliche Presse und der Lokalfunk.

 

Die öffentliche Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2024 erfolgte im Amtsblatt Nr. 18/2024 am 15.11.2024. Danach wurde der Entwurf der Haushaltssatzung während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme im Rathaus, Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften, Zimmer 249, verfügbar gehalten. Darüber hinaus wurde der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 unter www.erkelenz.de (https://www.erkelenz.de/rathaus-politik/stadtverwaltung/haushalt/) zum Download als auch als „interaktiver Haushalt“ zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Gemäß § 80 Abs. 3, Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) konnten Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Erkelenz in der Zeit vom 15.11.2024 bis 02.12.2024 im Rathaus Erkelenz, Johannismarkt 17, Zimmer 249, Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung erheben.

 

Es erfolgte eine Einwendung. Über diese wird unter TOP 5 in der heutigen Ratssitzung abschließend öffentlich beraten und beschlossen.

 

Es wird hiermit festgestellt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2025 nebst Anlagen vorliegen bzw. beachtet worden sind.

 

Erläuterungen zum Entwurf:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2025 schließt im Ergebnisplan mit einem Jahresergebnis von              - 1.360.000 EUR              ab.

 

Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals soll daher in Höhe von - 1.360.000 EUR erfolgen.

 

Der Finanzplan 2025 führt zu einer Änderung des Bestandes der liquiden Mittel von 

 - 7.000.000 EUR.

 

Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Kredite für Investitionen beträgt

 1.964.000 EUR.

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt 

 31.490.850 EUR.

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf              12.000.000 EUR              festgesetzt.

 

Die Steuersätze sollen für das Jahr 2025, entsprechend der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern in der Stadt Erkelenz (Hebesatzsatzung) vom

11. Dezember 2024, wie folgt festgesetzt werden:

 Grundsteuer A 580 v.H. 

 Grundsteuer B 595 v.H. 

 Gewerbesteuer 460 v.H. 

 

Dem Haushaltsplan sind als Anlagen neben dem Vorbericht beigefügt:

 

  1. Stellenplan gem. § 1 Abs. 2 Nr. 2 KomHVO
  2. Haushaltsquerschnitt gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 KomHVO
  3. Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten gem. § 1 Abs. 2 Nr. 4 KomHVO
  4. Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals gem. § 1 Abs. 2 Nr. 5 KomHVO
  5. Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen gem. § 1 Abs. 2 Nr. 6 KomHVO
  6. Ergebnis- und Finanzrechnung 2023 (Entwurf) und Bilanz zum 31.12.2023 (Entwurf) gem. § 1 Abs. 2 Nr. 7 KomHVO
  7. Darstellung über die Zuwendungen an Fraktionen, Gruppen und einzelne Ratsmitglieder gem. § 56 Abs. 3 GO NRW
  8. Wirtschaftsplan 2025 und Jahresabschluss 2023 des Städt. Abwasserbetriebes der Stadt Erkelenz gem. § 1 Abs. 2 Nr. 8 KomHVO

9. Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Unternehmen und Einrichtungen gem. § 1 Abs. 2 Nr. 9 KomHVO


Beschlussentwurf:

„Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, wird folgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

147.786.170 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

149.146.170 EUR

im Finanzplan mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf

139.027.299 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf

 135.422.639 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

21.955.410 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

33.810.400 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

15.030.000 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

13.779.670 EUR

 

 

festgesetzt.

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

 

1.964.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

31.490.850 EUR

festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf

1.360.000 EUR

 

festgesetzt.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

12.000.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025, entsprechend der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern in der Stadt Erkelenz (Hebesatzsatzung) vom 11. Dezember 2024, wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

1.1

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

580 v.H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

595 v.H.

 

2.

Gewerbesteuer auf

460 v.H.

 

 

§ 7

-entfällt-

 

§ 8

 

Bildung von Budgets

 

Gem. § 21 Abs. 1 KomHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung folgende Budgets gebildet:

1. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen.

2. Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Kontenarten 521-522)

3. Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke (Kontenart 524).

4.1 Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche

 mit Ausnahme:

 - der unter Pkt. 1 - 3 aufgezählten Aufwendungen/Auszahlungen;

 - der Produkte 11 01 00 und 13 05 00;

 - der Produkte 05 03 03, 05 03 04 und 10 06 03;

 - solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungsvermerk               - angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird;

 - durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen.

 Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich

 zuge­ordneten Produktgruppen bzw. Produkte. Soweit erforderlich kann die Budgetierung auf

 einzelne Produktgruppen bzw. Produkte innerhalb des Produktbereiches heruntergebrochen

 werden.

4.2 Alle Aufwendungen/Erträge des Produktes 11 01 00.

4.3 Alle Aufwendungen/Erträge des Produktes 13 05 00.

4.4 Alle Aufwendungen/Erträge der Produkte 05 03 03, 05 03 04 und 10 06 03.

 

5. Alle Ein- und Auszahlungskonten im Zusammenhang mit der Abwicklung umsatzsteuerrelevanter Geschäftsvorfälle (Konten 652000, 655110, 744110 und 749910).

6. Alle internen Leistungsbeziehungen.

7. Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge, aber ohne interne Leistungsbeziehungen               und mit Ausnahme der Konten bei den kostenrechnenden Einrichtungen.

8.  Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen unterhalb der Wertgrenze von 10.000 €. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers.

9. Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Punkt 8 aufgeführten Auszahlungen sowie solcher Auszahlungen für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird. Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckten Auszahlungen dürfen zur Verstärkung des Budgets herangezogen werden. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers.


§ 9

 

Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen

 

Es werden die Verpflichtungsermächtigungen bei den nachfolgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt:

 

Maßnahme

Bezeichnung

 

B01060001

Mobiliar, Maschinen, Fahrzeuge > 800 € - Zentrale Dienste

B01060800

Vermögensgegenstände des AV bis 800 € - Zentrale Dienste

B01180098

Lieferwagen Kipper offener Kasten bis 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1122)

B01180102

LKW Kipper offener Kasten über 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1133)

B01180103

LKW Kipper offener Kasten über 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1134)

B01180113

LKW Kipper offener Kasten über 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1129)

B01180114

LKW Kipper offener Kasten über 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1130)

B01180121

LKW Kipper offener Kasten über 3,5 t (Ersatz für ERK-A1109)

B01180124

LKW über 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1135)

B01180156

Fahrzeug Geräteprüfung st. Gebäude

B01180157

LKW geschlossener Kasten mit Ladebordwand bis 3,5 t

B01180158

Kleinkehrmaschine (Ersatz für ERK-A 718E)

B02157007

Vermögengegenstände des AV >800 € <10.000 € FW

B02157045

Gerätewagen Logistik (Kleineinsatz)

B02157046

Tanklöschfahrzeug (geländegängig)

B02157050

Löschgruppenfahrzeug LF 10

B02157053

Löschgruppenfahrzeug LF20

B02157054

Löschgruppenfahrzeug LF10

B02157057

MLF Mittleres Löschfahrzeug

B02157059

HLF 20 Hilfelöschfahrzeug

B02157060

GWL Geräte Logistik 2

B02157061

Ausstattung für Notstrom Feuerwehrstandorte

B03010001

Anschaffungen < 10.000 € Grundschulen > 800 €

B03010800

Vermögensgegenstände des AV bis 800 € - Grundschulen

B03020001

Anschaffungen < 10.000 € Hauptschule > 800 €

B03030001

Anschaffungen < 10.000 € Europaschule > 800 €

B03030800

Vermögensgegenstände des AV bis 800 € - Europaschule

B03040001

Anschaffungen < 10.000 € Cusanus-Gymnasium > 800 €

B03040003

Anschaffungen < 10.000€ Cornelius-Burgh-Gymnasium > 800€

B03040800

Vermögensgegenstände des AV bis 800 € Cusanus-Gymnasium

B03040801

Vermögensgegenstände des AV bis 800 € Cornelius-Burgh-Gymnasium

B04010800

Vermögensgegenstände des AV bis 800 € - Kulturförderung und kulturelle Veranstaltungen

B06021001

Auszahlungen < 10.000 € KG Bauxhof > 800 €

B06021005

Außenspielgeräte KG Bauxhof

B06021006

Küche Neubau KG Bauxhof

B06021080

Vermögensgegenstände des AV bis 800 € - KG Bauxhof

B06021206

Außengelände KG Kückhoven

B06030202

Spielgeräte für Kinderspielplätze > 800 €

B10060301

Anschaffungen > 800 € Unterkünfte für ausländische Flüchtlinge

B10060380

Vermögensgegenstände des AV bis 800 € - Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen

B12010202

Anschaffungen > 800 bis 10T€ Parkplätze + Parkbauten

B15020280

Vermögensgegenstände des AV bis 800 € - Mehrzweckgebäude

E12010062

Anton-Heinen-Str. -Straßenbau zwischen Krefelder Straße und Brückstraße

E12010065

Erschließung Neubaugebiet Mennekrather Kirchweg

E12010068

Meerstraße - Straßenbau für Fahrradweg

E12015008

Lövenich,Bruchstr. - Straßenbau (In Lövenich)

E12018005

Holzweiler, In der Weidwäsch - Straßenbau

E12018007

Holzweiler, Weyer Weg zwischen Im Grünfeld und Seilerweg

E12018008

Holzweiler, Seilerweg - Straßenbau zwischen Weyer Weg und KiTa

E12025027

Lövenich, Bruchstr. - Öffentliche Beleuchtung

E12029001

Öffentlich Beleuchtung - Allgemein

G01130001

Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden

G01130002

Erwerb von Grundstücken und Gebäuden im Bereich KKUOB

H02150022

Erweiterung FWGH Granterath

H02150024

Erweiterung FWGH Erkelenz-Mitte

H03010023

Energetische Sanierung Grundschule Kückhoven

H03010024

Energetische Sanierung Grundschule Houverath

H03040011

Neubau Anbau C Cusanus Gymnasium /Energiezentrale

H03040012

Energetische Sanierung Turn-und Gymnastikhalle Cusanus

H06021001

Neubau KG Bauxhof

H06021201

Neubau KG Kückhoven

H06021607

Energetische Sanierung KiTa Westpromenade

H15020214

Sanierung Nebenräume MZH Schwanenberg

H15020216

Sanierung Nebenräume MZH Lövenich

H15020220

Umbau, Sanierung MZH Kückhoven

H15020221

Sanierung Bürgersaal Gerderath

S02150001

Digitales Sirenensystem Stadtgebiet Erkelenz

S02150006

FW-Gerätehaus Erkelenz-Mitte, Außenanlagen

S03010021

Erneuerung Schulhof GGS Kückhoven

S06010009

Errichtung KG Ev. Kirche Gerderath (freier Träger)

S06021002

KG Bauxhof (Herstellung Außenanlage neue Kita)

S06030218

Spielplatz Schwanenberg, Heinrich-Plum-Weg

S06030219

Spielplatz Buscherkamp

S12010115

Ostpromenade Süd: Verkehrsberuhigung und Aufwertung (InHK)

S12010208

Parkdeck Aachener Str. (Zuweisung an den Kreis)

S13010018

Dorfentwicklung Tagebaurand Venrath

S15030005

Förderprogramm InHK Verfügungsfonds

T12010030

Atelierstr., Umbau zwischen Amtsgericht und Tiefgarage

T12010032

Knoten Krefelder Str./Roermonder Str. - Nebenanlagen

T12010036

Aachener Straße, Wappen am Kreisverkehr

T12019004

Bauliche Maßnahmen aus Radvorrangroutenkonzept

T12029000

Alle Stadtteile - Öffentliche Beleuchtung <10.000

 


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

Ja 

Nein 

Eine unmittelbare Auswirkung auf den Klimaschutz oder die Klimafolgenanpassung ergibt sich durch den vorliegenden Beschluss nicht.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Haushaltssatzung 2025.


Anlage:

Haushaltssatzung 2025, einschließlich Haushaltsplan 2025 (wurde am 15.11.2024 per Mail zugestellt).