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Tatbestand: Aufgrund der vertraglichen Vereinbarung zwischen der Stadt Erkelenz und dem Verein Rheinisches Feuerwehrmuseum Erkelenz-Lövenich e. V. vom 11.06.2003 gewährt die Stadt Erkelenz dem Verein zu den Kosten des Museumsbetriebes einen jährlichen Zuschuss, der sich nach den jeweiligen Gegebenheiten richten soll und der von Jahr zu Jahr neu festgesetzt wird.
Für das Jahr 2024 beantragt der Verein Rheinisches Feuerwehrmuseum Erkelenz-Lövenich e.V. die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 5.000,00 €. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss): „Dem Verein Rheinisches Feuerwehrmuseum Erkelenz-Lövenich e.V. wird zu den Kosten des Museumsbetriebes für das Jahr 2024 ein Zuschuss in Höhe von 5.000,00 € gewährt. Ein entsprechender Verwendungsnachweis ist bis zum 31.01.2025 vorzulegen.“ Klima-Check: Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?
Keine Relevanz. Finanzielle Auswirkungen: Die Gesamtkosten belaufen sich auf 5.000,00 €.
Die erforderlichen Mittel stehen als Ausgabeermächtigung im Haushaltsplan unter dem Produktsachkonto 040100 531700 zur Verfügung.
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