Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 40/479/2024  

 
 
Betreff: Gewährung von Zuschüssen an Vereine zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Vorberatung
26.11.2024 
7. Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport      
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
05.12.2024 
26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Aufstellung der Zuschüsse an Vereine  

Tatbestand:

Aufgrund der vom Rat verabschiedeten Richtlinien zur Förderung der Vereinsarbeit in der Stadt Erkelenz ist es möglich, den anerkannten städtischen Vereinen Investitionszuschüsse für die Anschaffung von beweglichen Sachen und Zuschüsse für die Durchführung kultureller Vereinsveranstaltungen zu gewähren.

 

Nach § 7 der Richtlinien kann Sportvereinen zur Anschaffung von Sportgeräten, deren einzelner Anschaffungspreis den Betrag von 250,00 € übersteigt, ein Zuschuss von maximal 30% der Gesamtkosten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt werden. Der Zuschuss darf bis zu 500,00 € pro Verein betragen. Dies gilt ebenfalls für die Anschaffung von Hilfsmitteln zur Förderung der musikalischen und künstlerischen Aus- und Fortbildung.

 

Im Haushaltsplan der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2024 stehen vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zur Anschaffung von Sportgeräten und Hilfsmitteln zur Förderung der musikalischen und künstlerischen Aus- und Fortbildung Haushaltsmittel von jeweils 2.500,00 €, insgesamt also 5.000,00 € zur Verfügung.

 

Derzeit liegen sechs entsprechende Anträge vom Budo-Club Erkelenz e.V., vom Turnverein Erkelenz 1860 e.V., vom Trommler- und Pfeiffercorps Gerderath 1933 e.V., vom SV Niersquelle Kuckum 1927 e.V., vom Turn- und Spielverein “Hertha“ 1920 Hetzerath e.V. und von der Dorfgemeinschaft Borschemich e.V. vor.

 

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Vereinen aufgrund der entsprechenden Kostenvoranschläge der in der beigefügten Aufstellung errechneten anteiligen Zuschüsse zu gewähren.


Beschlussentwurf als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss):

„Dem Budo-Club Erkelenz e.V., dem Turnverein Erkelenz 1860 e.V., dem Trommler- und Pfeiffercorps Gerderath 1933 e.V., dem SV Niersquelle Kuckum 1927 e.V., dem Turn- und Spielverein “Hertha“ 1920 Hetzerath e.V. und der Dorfgemeinschaft Borschemich e.V. werden jeweils anteilige Zuschüsse zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen gemäß den vom Rat der Stadt Erkelenz verabschiedeten Richtlinien gewährt.“


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Keine Relevanz.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 2.335,46 €. 

 

Die erforderlichen Mittel stehen als Ausgabeermächtigung im Haushaltsplan bei den Produktsachkonten 040100 531700 und 080200 531700 zur Verfügung.


Anlage:

Aufstellung der Zuschüsse an Vereine

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Aufstellung der Zuschüsse an Vereine (112 KB)