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Vorlage - A 40/474/2024  

 
 
Betreff: Gewährung eines Zuschusses an den VFR Granterath 1919 e.V. zur Beschaffung eines Kompaktschleppers
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Vorberatung
26.11.2024 
7. Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport      
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
05.12.2024    26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Der VFR Granterath hat beantragt, ihm bei der Ersatzbeschaffung eines neuen Kompaktschleppers einen Zuschuss zu gewähren. Der bis Sommer 2024 vorhandene Kompaktschlepper wurde dazu benötigt, um die von der Stadt Erkelenz beschaffte Bewässerungsanlage zu transportieren. Der VFR Granterath hat den vorhandenen Kompaktschlepper durch einen ortsansässigen Kfz-Meister prüfen lassen. Bei dieser Prüfung stellte sich heraus, dass der vorhandene Kompaktschlepper irreparabel ist.

Durch die Größe der Bewässerungsmaschine ist der Transport mit einem Kompaktschlepper unabdingbar.

 

Die Gesamtkosten belaufen sich ausweislich der vorliegenden Kostenberechnung auf ca. 20.000,00 €.  Der VFR Granterath konnte die Hälfte der Kosten bereits durch Spenden und Sponsoren einnehmen.

 

Das Vorhaben wird aus sportfachlicher Sicht begrüßt und schafft für den Verein bessere Bedingungen zur Aufrechterhaltung des Sportplatzes im Ort.
Die Verwaltung empfiehlt zu den Anschaffungskosten des Kompaktschleppers einen Zuschuss in Höhe von 2.500,00 € zu gewähren.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss):

„Dem VFR Granterath wird zur Beschaffung eines neuen Kompaktschleppers für den Sportplatz des VFR Granterath ein Zuschuss in Höhe von 2.500,00 € gewährt. Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist bis zum 31.12.2025 nachzuweisen.“


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Keine Relevanz.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 2.500,00 €.


Die erforderlichen Mittel stehen als Ausgabeermächtigung im Haushaltsplan 2024 bei dem Produktsachkonto 080200 531700 zur Verfügung.