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Tatbestand: Der VFR Granterath hat beantragt, ihm bei der Ersatzbeschaffung eines neuen Kompaktschleppers einen Zuschuss zu gewähren. Der bis Sommer 2024 vorhandene Kompaktschlepper wurde dazu benötigt, um die von der Stadt Erkelenz beschaffte Bewässerungsanlage zu transportieren. Der VFR Granterath hat den vorhandenen Kompaktschlepper durch einen ortsansässigen Kfz-Meister prüfen lassen. Bei dieser Prüfung stellte sich heraus, dass der vorhandene Kompaktschlepper irreparabel ist. Durch die Größe der Bewässerungsmaschine ist der Transport mit einem Kompaktschlepper unabdingbar.
Die Gesamtkosten belaufen sich ausweislich der vorliegenden Kostenberechnung auf ca. 20.000,00 €. Der VFR Granterath konnte die Hälfte der Kosten bereits durch Spenden und Sponsoren einnehmen.
Das Vorhaben wird aus sportfachlicher Sicht begrüßt und schafft für den Verein bessere Bedingungen zur Aufrechterhaltung des Sportplatzes im Ort. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss): „Dem VFR Granterath wird zur Beschaffung eines neuen Kompaktschleppers für den Sportplatz des VFR Granterath ein Zuschuss in Höhe von 2.500,00 € gewährt. Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist bis zum 31.12.2025 nachzuweisen.“ Klima-Check: Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?
Keine Relevanz.
Finanzielle Auswirkungen: Die Gesamtkosten belaufen sich auf 2.500,00 €.
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