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Vorlage - A 40/471/2024  

 
 
Betreff: Sachstandsbericht "Offener Ganztag"
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Entscheidung
26.11.2024 
7. Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Nach § 24 Absatz 4 SGB VIII in der Fassung des Ganztagsförderungsgesetzes vom 2. Oktober 2021 (im Folgenden: § 24 Abs. 4 SGB VIII) hat ein Kind, das im Schuljahr 2026/2027 oder in den

folgenden Schuljahren die erste Klassenstufe besucht, ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klassenstufe einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Der Anspruch besteht an Werktagen im Umfang von acht Stunden täglich. Der Anspruch des Kindes auf Förderung in Tageseinrichtungen gilt im zeitlichen Umfang des Unterrichts sowie der Angebote der Ganztagsgrundschulen, einschließlich der offenen Ganztagsgrundschulen, als erfüllt.

 

Der Rechtsanspruch nach § 24 Abs. 4 SGB VIII ab dem Schuljahr 2026/2027 kann hiernach grundsätzlich im Offenen Ganztag oder in Tageseinrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe erfüllt werden.

 

Ziel ist der Ausbau von offenen Ganztagsschulen und außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten in Zusammenarbeit mit Trägern der Jugendhilfe und weiteren Partnern zu einem attraktiven, qualitativ hochwertigen und umfassenden örtlichen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot zur Erfüllung des Rechtsanspruches ab dem Schuljahr 2026/27, das sich an dem jeweiligen Bedarf der Kinder sowie der Eltern orientiert. Die individuelle ganzheitliche Bildung von Kindern, die Entwicklung ihrer Persönlichkeit, der Selbst- und Sozialkompetenzen, ihrer Fähigkeiten, Talente, Fertigkeiten und ihr Wissenserwerb sollen systematisch gestärkt werden. Durch die Öffnung zum Sozialraum, multiprofessionelle Zusammenarbeit, ganzheitliche Förderung und Raum für soziale Beziehungen leistet die offene Ganztagsschule als ganztägige Bildungseinrichtung einen zentralen Beitrag zum gelingenden Aufwachsen von Kindern.

 

Zur Erfüllung und Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Förderung der Kinder in der Offenen Ganztagsschule werden der Stadt Erkelenz im Rahmen einer Anteilsförderung durch das Land NRW Mittel in Höhe von 1.697.365,03 € zur Verfügung gestellt.

Der städtische Anteil beläuft sich auf 299.535,01 €, so dass in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 insgesamt 1.996.900,04 € zur Verfügung stehen.

 

Da sich mit dieser Summe nur an sehr wenigen Grundschulgebäuden bauliche Maßnahmen realisieren lassen, wurde in Abstimmung mit den Grundschulleitungen vereinbart, ein Ausstattungsprogramm aufzulegen und die Klassenräume aller Grundschulen mit flexiblen Mobiliar auszustatten, so dass ab 2027 an allen Grundschulen sowohl der Unterricht als auch weitestgehend der Offene Ganztag in den Klassenräumen stattfinden kann.

 

Derzeit besuchen ca. 1.350 Schülerinnen und Schüler den Offenen Ganztag bzw. die Halbtagsbetreuung. Dies sind über 71 % aller Grundschulkinder in Erkelenz, denen dann spätestens im Jahre 2027 hinsichtlich der Ausstattung der Klassenräume optimale Bedingungen im Rahmen der Nachmittagsbetreuung zur Verfügung stehen sollten.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Offenen Ganztagsschule zur Kenntnis“


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Keine Relevanz.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 299.535,01 unter dem Vorbehalt der Zurverfügungstellung im Haushalt der Jahre 2025 und 2026.