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Tatbestand: Die Verträge zur offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie zur mobilen Jugendarbeit sind mit der evangelischen Kirchengemeinde Erkelenz, mit der evangelischen Kirchengemeinde Ratheim-Gerderath und mit der Pfarrei Christkönig Erkelenz geschlossen und laufen am 31.12.2024 aus. Das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales ist mit den Trägern in Verhandlungen getreten, um über die Fortsetzung der offenen und mobilen Arbeit für weitere 5 Jahre zu sprechen.
Während sich die Pfarrei Christkönig künftig auf die verbandliche Jugendarbeit konzentrieren und den geschlossenen Vertrag zur offenen Kinder- und Jugendarbeit auslaufen lassen wird, teilen die beiden evangelischen Kirchengemeinden mit, dass sie sich gerne weiter mit der Stadt vertraglich zur offenen Kinder- und Jugendarbeit vereinbaren möchten.
Bezogen auf das Auslaufen des Jugendzentrums „Katho“ und der Wichtigkeit der Kinder- und Jugendarbeit für die außerschulische Bildung und Freizeitgestaltung, hat die Verwaltung der ev. Kirchengemeinde Ratheim-Gerderath und der ev. Kirchengemeinde Erkelenz angeboten, die Jugendarbeit auszuweiten - vorbehaltlich der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel. Für die Jugendzentren „ZaK“ und „Cirkel“ soll jeweils eine halbe Stelle Jugendarbeit dazukommen. Ferner soll die mobile Jugendarbeit, welche durch die ev. Kirchengemeinde Erkelenz angeboten wird, für das Oerather Mühlenfeld, Schwanenberg und Lövenich, ausgeweitet werden. Hierzu sollen die Mittel für die ausgelaufene Quartiersarbeit im Oerather Mühlenfeld (15.000 €/Jahr) und die ursprünglich für die Arbeit der Pfarrei Christkönig in KKUOB geplanten Haushaltsmittel herangezogen werden. Insgesamt sind dies 25.000 €/Jahr, die für ca. eine 1/3 Stelle oder für Honorarkräfte bzw. dual Studierende verwandt werden können, um die mobile Jugendarbeit auch auf KKUOB (Keyenberg, Kuckum, Unterwestrich, Oberwestrich, Berverath) mit Borschemich ausweiten zu können. Aus dem Eckpunktepapier zum Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan wird die Notwendigkeit der Jugendarbeit und die aufsuchende Arbeit deutlich. Gerade in der jetzigen Zeit ist angezeigt, dass Jugendarbeit Kindern und Jugendlichen Werteorientierung gibt, und die Wichtigkeit unterstrichen, die zum Adaptieren der Demokratie als die richtige Gesellschaftsform für unser Gemeinwesen ist. Jugendarbeit ist das Übungsfeld für partizipative Aushandlungsprozesse; Jugendarbeit als Demokratieinitiative. Um die Arbeit der Jugendeinrichtungen in hoher Qualität sicherstellen zu können, ist das ev. Jugendreferat im Gespräch mit den Jugendämtern im Kreis um deren intensive Fachberatung auch finanziell über die Verträge der Einrichtungen mit abzusichern. Neben den Personalkosten, die die Stadt zu 100 % (analog zum TVÖD SuE Entgeltgruppe 11) übernimmt, werden in den aktuell bis Ende des Jahres 2024 laufenden Verträgen je Vollzeitkraft 5.000 €/Jahr Sachkosten und derzeit 2.500 €/Jahr als Betriebskosten gewährt. Auf Initiative der Träger und der Fachberatung hin sollen die Sachkostenpauschalen (pädagogischen Kosten) auf 6.000 €/Jahr je Vollzeitstelle angehoben werden. Eindrücklich wurde berichtet, dass aus diesen Mitteln u. a. mit und für die Kinder regelmäßig gekocht werde, da diese z. T. die erste Mahlzeit am Tage in der Jugendeinrichtung einnehmen (Versorgungsdefizite in den elterlichen Haushalten; Erwachsenen- und Kinderarmut).
Ferner wurde in den intensiven Gesprächen deutlich, dass die Richtlinien der Jugendförderung umfänglich überarbeitet werden müssen, um beispielsweise Jugendarbeit und Ferienspiele für Kinder mit „special needs“ intensivieren zu können. Hier ist oftmals zusätzliches Personal über bspw. Honorarkräfte hinzuzuziehen. Es werden in den Themenfeldern Fortbildungs- und fachliche Unterstützungsbedarfe angezeigt. Ferner muss überlegt werden, wie das Bespielen der neuen Medien in die Öffnungs- und Angebotszeiten der Treffs hereinspielen. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales wird beauftragt - vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2025 durch den Rat der Stadt -, die Verträge mit der ev. Kirchengemeinde Ratheim-Gerderath und der ev. Kirchengemeinde Erkelenz ab dem 01.01.2025 - 31.12.2029 in nachfolgendem Umfang neu abzuschließen:
Klima-Check: Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?
Keine unmittelbare Klimarelevanz.
Finanzielle Auswirkungen: Mittelbereitstellung bei den Produktsachkonten 060302.531800 sowie 060302.531850. Insgesamt Aufwandsmittel in Höhe von 380.000 € im HH-Entwurf 2025 eingeplant. Anteilige Gegenfinanzierung durch Landesmittel (060302.414100) 80.000 €.
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