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Tatbestand: In der Jugendhilfeausschusssitzung am 24.06.2024 wurde über die Elternbeitragssatzung für die Kindertageseinrichtungen diskutiert. Dem Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales wurde aufgetragen, für die nächste Jugendhilfeausschusssitzung einen Vorschlag zu erarbeiten, der Eltern weiter entlastet, insbesondere in den unteren Einkommensbereichen.
Zur Entlastung der Eltern wurde überprüft, welche Einnahmeausfälle der Stadt Erkelenz dadurch entstehen würden, wenn die Beitragsgruppe bis 38.000 Euro entfallen würde. Die Beitragsgruppe bis 27.000 Euro Jahreseinkommen ist bereits beitragsbefreit.
Ferner wurde die Möglichkeit überprüft, eine weitere Einkommensgruppe für die höheren Einkommen einzufügen, auch um die Beitragsausfälle in den unteren Einkommensgruppen teilweise zu kompensieren.
Die „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz vom 27.02.2020“ ist die Grundlage für die Erhebung von Beiträgen von Eltern, deren Kinder eine Kindertageseinrichtung oder eine Kindertagespflege im Stadtgebiet Erkelenz besuchen. Die Elternbeiträge sind nach Einkommen in der Höhe gestaffelt und werden auf Grundlage verschiedener Befreiungstatbestände u. U. erlassen.
Für alle verbleibenden Familien gelten die festgesetzten Elternbeiträge, die jährlich angepasst werden.
Im Monat September 2024 betrugen die Einnahmen aus den Elternbeiträgen von 1651 betreuten Kitakindern im Stadtgebiet insgesamt 141.247,05 €. Hierbei sind die Familien wie in der folgenden Grafik dargestellt auf die Einkommensgruppen verteilt. In allen Beitragsgruppen gibt es jedoch zahlreiche Familien mit Geschwisterkindern oder im letzten und vorletzten Kitajahr, die also beitragsbefreit sind.
In der Kindertagespflege belaufen sich die Einnahmen aus den Elternbeiträgen von 104 Tageskindern auf monatlich 23.312,55 € (September 2024). In 24 Fällen greift hier die Geschwisterkindregelung. Die Verteilung auf die Einkommensstufen in der Kindertagespflege gestaltet sich wie folgt.
Ein Wegfallen der Einkommensstufe „bis 38.000 Euro“ würde monatlich mit Einnahmeausfällen in Höhe von ca. 4.005 € einhergehen. In der Kindertagespflege läge der Ausfall bei ca. 545 €. Nimmt man an, dass ein Drittel der jeweiligen Beitragszahler in der Stufe „über 110.000 Euro“ nach Einführung derselben in die nächsthöhere Beitragsstufe aufsteigen würden, so entstünden auf diese Weise Mehreinnahmen von monatlich ca. 2.300 € für Kinder in Kitas und in der Kindertagespflege. Ein Teil der Mindereinnahmen würde also so kompensiert.
Der vorliegende Vorschlag zur Neufassung der Elternbeiträge beinhaltet darüber hinaus eine Zusammenfassung der Elternbeiträge für die Kindertagespflege und für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen. Eine Angleichung der Elternbeiträge hätte den Vorteil, dass es nicht mehr wie bisher finanziell nachteilig wäre, Kinder bis zum dritten Lebensjahr in der Kindertagespflege zu lassen. Bisher waren die Elternbeiträge für diese Betreuungsform an einigen Stellen deutlich höher als für Kindertageseinrichtungen, so dass Eltern häufig bestrebt waren, ihre Kinder möglichst frühzeitig in Kitas wechseln zu lassen. Der vorliegende Entwurf unterstreicht so das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern und könnte dafür sorgen, dass die Fluktuation in der Kindertagespflege im ersten Betreuungsjahr geringer wird und die Nachfrage nach U3-Plätzen in Kitas entlastet wird. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat): „Die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz vom 28.11.2024 tritt mit Wirkung zum 01.08.2025 in Kraft. Die bisherige Satzung tritt mit Ablauf des 31.07.2025 außer Kraft.“ Klima-Check: Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?
Klimarelevanz nicht gegeben
Finanzielle Auswirkungen: Freistellung bis 38.000 € / Jahreseinkommen: 4.550 € X 12 Monate = 54.600 € Mindererträge aus der entfallenden Einkommensstufe bis 38.000 €
Mehrerträge aus der zusätzlichen höheren Einkommensstufe: 2.300 € X 12 = 27.600 € Mehrerträge Mehrerträge schwer zu kalkulieren, da keine Einkommensnachweise von Eltern vorgelegt werden müssen, welche bereits in der höchsten Einkommensstufe berücksichtigt sind. Anlagen:
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