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Tatbestand: Die erforderliche Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses gegenüber dem Rat der Stadt Erkelenz vom 30.10.2024 incl. des Berichts der Örtlichen Rechnungsprüfung vom 11.10.2024 über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2023 und des Lageberichts liegt vor (s. Anlagen zum Original der Niederschrift). Gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW stellt der Rat bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Zugleich beschließt er über die Behandlung des Jahresfehlbetrages (§ 96 Absatz 1 Satz 2 GO NRW). Gemäß § 75 Absatz 3 Satz 2 erhöhen Jahresüberschüsse die Ausgleichsrücklage im Rahmen der allgemeinen Haushaltsgrundsätze, sofern sie nicht für den Haushaltsausgleich verwendet werden. Da der Haushalt 2023 ausgeglichen ist, erfolgt die Zuführung an die Ausgleichsrücklage aufgrund der vorgenannten Rechtsvorschrift. Eine Beschlussfassung des Rates ist in einem solchen Fall nicht erforderlich.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2023 weist einen Jahresüberschuss von 2.028.017,86 € auf. Der Bestand der Ausgleichsrücklage beträgt nach der gesetzlich geregelten Zuführung des Jahresüberschusses insgesamt 51.018.130,09 €. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat): „Der Jahresabschluss 2023 wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW festgestellt.“ Klima-Check: Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?
Keine Relevanz.
Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlagen: Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Erkelenz vom 30.10.2024 gemäß § 59 Absatz 3 GO NRW zum Jahresabschluss 2023 der Stadt Erkelenz Prüfbericht und Bestätigungsvermerk der Örtlichen Rechnungsprüfung vom 11.10.2024 zum Jahresabschluss 2023 der Stadt Erkelenz
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