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Tatbestand: Die erforderliche Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses gegenüber dem Rat der Stadt Erkelenz vom 30.10.2024 incl. des Berichts der Örtlichen Rechnungsprüfung vom 26.08.2024 über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2022 und des Lageberichts liegt vor (s. Anlagen zum Original der Niederschrift). Gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW stellt der Rat bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages (§ 96 Absatz 1 Satz 2 GO NRW). Hinsichtlich der einzuhaltenden Frist wird auf die Ausführungen im Rahmen des o. g. Prüfberichts verwiesen.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2022 weist einen Jahresüberschuss von 11.047.068,70 € auf. Dieser soll der Ausgleichsrücklage zugeführt werden. Der Bestand der Ausgleichsrücklage beträgt nach der Zuführung insgesamt 48.990.112,23 €. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat): „Der Jahresabschluss 2022 wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW festgestellt. Der Jahresüberschuss von 11.047.068,70 € wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 2 GO NRW der Ausgleichsrücklage zugeführt.“ Klima-Check: Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?
Keine Relevanz.
Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlagen: Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Erkelenz vom 30.10.2024 gemäß § 59 Absatz 3 GO NRW zum Jahresabschluss 2022 der Stadt Erkelenz Prüfbericht und Bestätigungsvermerk der Örtlichen Rechnungsprüfung vom 26.08.2024 zum Jahresabschluss 2022 der Stadt Erkelenz
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