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Tatbestand: Die als Anlage beigefügte Abwassergebührenkalkulation für das Jahr 2025 schließt mit dem Ergebnis ab, die Niederschlagswassergebühr auf einem Satz von 0,90 €/m² befestigter Fläche zu belassen und die Schmutzwassergebühr von 1,60 €/m³ um 0,25 € auf 1,85 €/m³ bezogener Frischwassermenge zu erhöhen.
Insgesamt sinkt der auf die Gebühren umzulegende Finanz- und Betriebsaufwand in 2025 gegenüber 2024 um 307.996,00 € auf 9.877.368,00 €. Dabei verringert sich der Betriebsaufwand um 336.870,00 € auf 3.789.525,00 € und der Finanzaufwand erhöht sich um 28.874,00 € auf 6.087.843 €.
Nähere Details können der beigefügten Gebührenkalkulation entnommen worden.
Trotz dieses Rückgangs beim Betriebsaufwand ist eine Erhöhung bei den Schmutzwassergebühren unumgänglich. Ursächlich für die Erhöhung bei der Schmutzwassergebühr ist insbesondere, dass die im Vorjahr noch vorhandenen „Schmutzwasserrücklagenbestände“ in 2025 nicht mehr vorhanden sind. Daneben ist die als Divisor aufgeführte Schmutzwassermenge um ca. 4,20 % bzw. 100.000 m³ gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Dadurch ist eine Deckungsrücklage entstanden, die nunmehr durch die aufgeführte Gebührenerhöhung kompensiert werden muss. Damit muss erstmalig seit 2010, nach mehrmaligen zwischenzeitlichen Gebührensenkungen, die Schmutzwassergebühr erhöht werden.
Die Niederschlagswassergebühr kann aufgrund des Rückgangs im Betriebsaufwand als auch durch eine Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage für Niederschlagswasser von 190.000,00 € dagegen auch in 2025 bei einem Satz von 0,90 €/m² befestigter Fläche belassen werden.
Für die Haushalte, bei denen die Reinigung des Abwassers von einem Dritten (z. B. dem Niersverband) vorgenommen wird, erhöhen sich die zu veranlagenden Gebührenanteile für die Sammlung und Transport des Schmutzwassers von bisher 0,40 €/m³ auf 0,46 €/m³ bezogener Frischwassermenge.
Selbst nach dieser Erhöhung im Bereich der Schmutzwassergebühren können die Abwassergebühren auch in 2025 weiterhin auf einem landesweit äußerst günstigen Niveau gehalten werden.
Die Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes schlägt vor, der vorgelegten Abwassergebührenkalkulation für 2025 und den daraus resultierenden Gebührensätzen zuzustimmen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „1. Der dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Abwassergebührenkalkulation für 2025 wird zugestimmt.
2. Der aus Punkt 1 resultierenden 1. Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Erkelenz vom 25.09.2024 wird ebenfalls zugestimmt.“ Klima-Check: Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?
Eine unmittelbare Auswirkung auf dem Klimaschutz oder der Klimafolgenanpassung ergibt sich durch den vorliegenden Beschluss nicht.
Finanzielle Auswirkungen: --- Anlagen: Abwassergebührenkalkulation für 2025 1. Änderung vom 11.12.2024 zur Abwassergebührensatzung der Stadt Erkelenz vom 25.09.2024
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