Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Nach den vom Rat der Stadt Erkelenz in seiner Sitzung am 26.06.2002 verabschiedeten Richtlinien über Umfang und Förderung von Vereinen der Stadt Erkelenz erhalten die Vereine finanzielle Zuschüsse in Form von laufenden Zuschüssen, Zuschüssen zur Unterhaltung vereinseigener Sportanlagen und investive Förderung, die nach Vorbereitung in den jeweiligen Ausschüssen vom Amt für Bildung und Sport anerkannt wurden. Die Höhe der Zuschüsse wurde vom Rat der Stadt Erkelenz in seiner Sitzung am 11.12.2019 angepasst.
Aufgrund der Mitgliederzahlen, die unter anderem durch eine Abfrage bei den Bezirksausschussvorsitzenden ermittelt wurden, wurden die Gesamtbeträge für die einzelnen Bezirksausschüsse zur Gewährung von laufenden Zuschüssen an die anerkannten Vereine ermittelt. Die Bezirksausschüsse entscheiden nun nach den Richtlinien und in eigener Zuständigkeit, ob und in welcher Höhe die zur Verfügung gestellten Mittel den anerkannten Vereinen im Gebiet des Bezirksausschusses gewährt werden.
Hierbei soll der Bezirksausschuss seine Entscheidung von den Aktivitäten des Vereins für das Gemeinschaftsleben im jeweiligen Zuständigkeitsbereich des Bezirksausschusses abhängig machen. Beschlussentwurf: „Die nach den Richtlinien über Umfang der Förderung von Vereinen der Stadt Erkelenz entsprechend der Anlagen ermittelten Zuschüsse werden den Bezirksausschüssen gemäß der beigefügten Aufstellung als Gesamtbetrag gewährt.“ Klima-Check: Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?
Keine Relevanz.
Finanzielle Auswirkungen: Die Gesamtkosten belaufen sich auf 46.585,50 €.
Die erforderlichen Mittel stehen als Ausgabeermächtigung im Haushaltsplan bei den Produktsachkonten 040100 531700 und 080200 531700 zur Verfügung. Anlage: Aufstellungen der ermittelten Zuschüsse
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||