Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Die Möhneleut der Erkelenzer Karnevalsgesellschaft 1832 e.V. fahren auf Einladung des Bürgermeisters von Bad Windsheim, Jürgen Heckel, in der Zeit vom 21. bis 23. 06.2024 nach Bad Windsheim. Für diese Fahrt beantragen die Möhneleut, einen Zuschuss aus Partnerschaftsmitteln zu gewähren. An der Fahrt werden voraussichtlich 17 Erwachsene teilnehmen
Gemäß Zuschussrichtlinien beträgt der Zuschuss für Fahrten nach Bad Windsheim für Jugendliche (bis 18 Jahre) 32,00 Euro je Person und für Erwachsene (ab 18 Jahre) 16,00 Euro pro Person. Maximal 30 Personen erhalten einen Zuschuss.
Unter Zugrundelegung der maximalen Teilnehmerzahl ergibt sich folgende Zuschussberechnung:
Die Verwaltung schlägt vor, den Zuschuss gemäß Richtlinien zu gewähren. Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist nachzuweisen. Beschlussentwurf in eigener Zuständigkeit): „Den Möhneleut Erkelenz wird für die Fahrt nach Bad Windsheim in der Zeit vom 21.06. bis 23.06.2024 ein Zuschuss in Höhe von max. 480,00 Euro gewährt.
Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist nachzuweisen.“ Klima-Check: Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?
Keine Relevanz.
Finanzielle Auswirkungen: Die Gesamtkosten belaufen sich auf max. 480,00 Euro und stehen im Haushalt unter Produktsachkonto 011500.531800 zur Verfügung.
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