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Tatbestand: Am 15.05.2024 ist der Ehrenbürgermeister Theo Clemens im Alter von 88 Jahren verstorben, die Beerdigung erfolgte am 24.05.2024 auf dem Friedhof Erkelenz (Zentralfriedhof).
Gemäß Grundsatzbeschluss des Rates vom 22.09.2004 kann für verstorbene Bürgerinnen und Bürger der Stadt eine Ehrengrabstätte zur Verfügung gestellt werden, wenn diese sich um das Wohl der Stadt in hervorragender Weise verdient gemacht oder durch herausragenden Leistungen zum Ansehen der Stadt in besonderen Maße beigetragen haben.
Die im Rat der Stadt Erkelenz vertretenen Fraktionen haben sich mehrheitlich darauf verständigt, Theo Clemens eine entsprechende Ehrengrabstätte zu verleihen.
Zur Sachverhaltsdarstellung wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.
Die getroffene Dringlichkeitsentscheidung ist gemäß § 60 Absatz 1 GO NRW dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Beschlussentwurf: „Die Dringlichkeitsentscheidung vom 21.05.2024 zur Verleihung einer Ehrengrabstätte an Theo Clemens, Ehrenbürgermeister der Stadt Erkelenz, wird hiermit genehmigt.“ Klima-Check: Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?
Keine Relevanz. Anlage: Dringlichkeitsentscheidung vom 21.05.2024
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