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Vorlage - A 20/663/2024  

 
 
Betreff: Neuordnung der NEW Viersen GmbH mit Umfirmierung in die NEW Kreis Viersen GmbH sowie Einlage von Netzen in die Gesellschaft bei Beteiligung der ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH an der Gesellschaft
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
27.06.2024 
23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses      
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
03.07.2024 
24. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage A - Sitzungsvorlage der Kreisverwaltung Heinsberg_NEW Kreis Viersen GmbH  
Anlage B - Entwurf des Gesellschaftsvertrages der NEW Kreis Viersen GmbH  
Anlage C - Synopse NEW Kreis Viersen GmbH  

Tatbestand:

Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach Beitritt der Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH zu 15,57 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW AG.

 

Somit ergeben sich für die KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der NEW AG:

 

Kreis Heinsberg

rd.  4,50 %

Stadt Geilenkirchen

rd.  0,83 %

Stadt Übach-Palenberg

rd.  0,76 %

Stadt Hückelhoven

rd.  0,69 %

Stadt Wassenberg

rd.  0,45 %

Stadt Heinsberg

rd.  0,38 %

Stadt Erkelenz

rd.  0,37 %

Gemeinde Gangelt

rd.  0,32 %

Gemeinde Selfkant

rd.  0,27 %

Gemeinde Waldfeucht

rd.  0,27 %

Stadt Wegberg

rd.  0,09 %

Gemeinde Niederkrüchten

rd.  0,02 %

zusammen

rd.   8,95 %

 

Trotz dieser eher geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u.a. bei der Beteiligung an einer anderen Gesellschaft.

 

Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse der Räte bzw. des Kreistages, wie aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und § 26 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) folgt.

 

Die Gründe, die zur „Neuordnung der NEW Viersen GmbH mit Umfirmierung in die NEW Kreis Viersen GmbH sowie Einlage von Netzen in die Gesellschaft bei Beteiligung der ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH an der Gesellschaft“ führen, können der beigefügten Sitzungsvorlage des Kreises Heinsberg für die Sitzung des Kreistages am 16.05.2024 entnommen werden. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf die als Anlage beigefügte Sitzungsvorlage verwiesen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„1.

Dem Erwerb der Geschäftsanteile der NEW Viersen GmbH, die die NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH an dieser hält, durch die NEW AG zu einem Kaufpreis in Höhe von 9.250.000 €, wird zugestimmt.

 

2.

Der Umfirmierung der NEW Viersen GmbH zu NEW Kreis Viersen GmbH wird zugestimmt.

 

3.

Der Einbringung der Geschäftsanteile an der Brüggen E-Netz GmbH & Co. KG und der Brüggen E-Netz Verwaltungs-GmbH in die NEW Kreis Viersen GmbH gegen Gewährung von Geschäftsanteilen an der NEW Kreis Viersen GmbH in Höhe des Nennbetrages an die NEW AG wird zugestimmt. Das Stammkapital der NEW Kreis Viersen GmbH erhöht sich damit entsprechend. Ein eventuell den Kapitalerhöhungsbetrag übersteigender Betrag wird in die Kapitalrücklage der NEW Kreis Viersen GmbH eingestellt.

 

4.

Der Einbringung der Geschäftsanteile an der Stromnetzgesellschaft Schwalmtal GmbH & Co. KG und der Stromverwaltung Schwalmtal GmbH in die NEW Kreis Viersen GmbH gegen Gewährung von Geschäftsanteilen an der NEW Kreis Viersen GmbH in Höhe des Nennbetrages wird zugestimmt. Das Stammkapital der NEW Kreis Viersen GmbH erhöht sich unter Ausschluss des Bezugsrechts der Stadt Viersen damit entsprechend. Ein eventuell den Kapitalerhöhungsbetrag übersteigender Betrag wird in die Kapitalrücklage der NEW Kreis Viersen GmbH eingestellt.

 

5.

Der Kapitalerhöhung der NEW Kreis Viersen GmbH mittels Einbringung von 50% der Anteile der Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG und der Erdgasversorgung Schwalmtal Verwaltungs-GmbH durch die ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH unter Ausschluss des Bezugsrechts der NEW AG und der Stadt Viersen wird zugestimmt. Ein eventuell den Kapitalerhöhungsbetrag übersteigender Betrag wird in die Kapitalrücklage der NEW Kreis Viersen GmbH eingestellt.

 

6.

Der Einbringung eines Teils der Geschäftsanteile der NEW Kreis Viersen GmbH, die die NEW AG hält, in die ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH und der damit verbundenen Kapitalerhöhung der ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH wird zugestimmt.

 

7.

Der Rat der Stadt Erkelenz stimmt zu, mit Beitritt der ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH zur NEW Kreis Viersen GmbH, den Gesellschaftsvertrag der NEW Kreis Viersen GmbH in § 11 Absatz 1 Satz 4 wie folgt zu fassen: „Sieben Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Stadt Viersen und jeweils drei von der NEW AG und der ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH entsandt.“

 


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Der Beschlussentwurf hat keine Auswirkungen auf den Klimaschutz oder Klimafolgenanpassungen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.


Anlagen:

Anlage A – Sitzungsvorlage der Kreisverwaltung Heinsberg

Anlage B – Entwurf des Gesellschaftsvertrages der NEW Kreis Viersen GmbH

Anlage C – Synopse des aktuellen Gesellschaftsvertrages der NEW Viersen GmbH und des Gesellschaftsvertragsentwurfs der NEW Kreis Viersen GmbH

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage A - Sitzungsvorlage der Kreisverwaltung Heinsberg_NEW Kreis Viersen GmbH (1119 KB)      
Anlage 2 2 Anlage B - Entwurf des Gesellschaftsvertrages der NEW Kreis Viersen GmbH (268 KB)      
Anlage 3 3 Anlage C - Synopse NEW Kreis Viersen GmbH (109 KB)