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Vorlage - A 20/662/2024  

 
 
Betreff: Beteiligung der NEW Kommunalholding GmbH über die NEW AG und die NEW Smart City GmbH an der NEW Stadtentfalter Quartiere GmbH
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
27.06.2024 
23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
03.07.2024 
24. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage A - Sitzungsvorlage der Kreisverwaltung Heinsberg  
Anlage B - Gesellschaftsvertrag  
Anlage C - Marktanalyse  
Anlage D - Stellungnahme IHK Mittlerer Niederrhein  
Anlage E - Stellungnahme Kreishandwerkerschaft Mönchengladbach  
Anlage F - Stellungnahme ver.di  
Anlage G - Antwort NEW auf Stellungnahme Kreishandwerkerschaft Mönchengladbach  
Anlage H - Zweite Stellungnahme der Kreishandwerkerschaft  

Tatbestand:

Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach Beitritt der Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH zu 15,57 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW AG.

 

Somit ergeben sich für die KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der NEW AG:

 

Kreis Heinsberg

rd.  4,50 %

Stadt Geilenkirchen

rd.  0,83 %

Stadt Übach-Palenberg

rd.  0,76 %

Stadt Hückelhoven

rd.  0,69 %

Stadt Wassenberg

rd.  0,45 %

Stadt Heinsberg

rd.  0,38 %

Stadt Erkelenz

rd.  0,37 %

Gemeinde Gangelt

rd.  0,32 %

Gemeinde Selfkant

rd.  0,27 %

Gemeinde Waldfeucht

rd.  0,27 %

Stadt Wegberg

rd.  0,09 %

Gemeinde Niederkrüchten

rd.  0,02 %

zusammen

rd.   8,95 %

 

Trotz dieser eher geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u.a. bei der Beteiligung an einer anderen Gesellschaft.

 

Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse der Räte bzw. des Kreistages, wie aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und § 26 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) folgt.

 

Die Gründe, die zur „Beteiligung der NEW Kommunalholding GmbH über die NEW AG und die NEW Smart City GmbH an der NEW Stadtentfalter Quartiere GmbH“ führen, können der beigefügten Sitzungsvorlage des Kreises Heinsberg für die Sitzung des Kreistages am 16.05.2024 entnommen werden. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf die als Anlage beigefügte Sitzungsvorlage verwiesen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„1.

Der Gründung der NEW Stadtentfalter Quartiere GmbH als Tochtergesellschaft der NEW Smart City GmbH gemäß dem als Anlage B beigefügten Gesellschaftsvertrag wird zugestimmt.

 

2.

Die Vertreter der Stadt Erkelenz in den Gremien der Kreiswerke GmbH und des NEW-Konzerns werden ermächtigt, der Gründung zuzustimmen.“

 

 


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Der Beschlussentwurf hat keine Auswirkungen auf den Klimaschutz oder Klimafolgenanpassungen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.


Anlagen:

Anlage A – Sitzungsvorlage der Kreisverwaltung Heinsberg

Anlage B – Gesellschaftsvertrag

Anlage C – Marktanalyse

Anlage D – Stellungnahme IHK Mittlerer Niederrhein

Anlage E – Stellungnahme Kreishandwerkerschaft Mönchengladbach

Anlage F – Stellungnahme ver.di

Anlage G – Antwort NEW auf Stellungnahme Kreishandwerkerschaft Mönchengladbach

Anlage H – Zweite Stellungnahme der Kreishandwerkerschaft

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage A - Sitzungsvorlage der Kreisverwaltung Heinsberg (594 KB)      
Anlage 2 2 Anlage B - Gesellschaftsvertrag (151 KB)      
Anlage 3 3 Anlage C - Marktanalyse (152 KB)      
Anlage 4 4 Anlage D - Stellungnahme IHK Mittlerer Niederrhein (502 KB)      
Anlage 5 5 Anlage E - Stellungnahme Kreishandwerkerschaft Mönchengladbach (863 KB)      
Anlage 6 6 Anlage F - Stellungnahme ver.di (129 KB)      
Anlage 7 7 Anlage G - Antwort NEW auf Stellungnahme Kreishandwerkerschaft Mönchengladbach (214 KB)      
Anlage 8 8 Anlage H - Zweite Stellungnahme der Kreishandwerkerschaft (443 KB)