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Vorlage - A 20/660/2024  

 
 
Betreff: Zuleitung des Jahresabschlussentwurfes 2023 der Stadt Erkelenz gemäß § 95 Abs. 5 GO NRW
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
27.06.2024 
23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses      
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
03.07.2024 
24. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Der Entwurf des Jahresabschlusses für das abgelaufene Haushaltsjahr 2023 wurde gem. § 95 Abs. 5 GO NRW formgerecht am 27. Mai 2024 vom Stadtkämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister am gleichen Tag bestätigt. Nach § 95 Abs. 5 S. 2 GO NRW hat der Bürgermeister den von ihm bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2023 dem Rat zur Feststellung zuzuleiten.

 

Mit der Zuleitung des Jahresabschlussentwurfes an den Rat wird das formelle Verfahren zur Prüfung eingeleitet. Der Rat übergibt den Entwurf des Jahresabschlusses dem Rechnungsprüfungsausschuss. Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeinde unter Einbezug des Prüfungsberichtes gem. § 59 Abs. 3 GO NRW. Er bedient sich hierbei der örtlichen Rechnungsprüfung gem. § 102 Abs. 1 GO NRW. Nach erfolgter Prüfung gibt der Rechnungsprüfungsausschuss auf der Grundlage des Prüfungsergebnisses eine Empfehlung zur Beschlussfassung über den Jahresabschlussentwurf 2023. Der Rat stellt schließlich den durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss bis spätestens zum 31.12.2024 durch Beschluss fest. Zugleich beschließt der Rat über die Behandlung eines etwaigen Jahresfehlbetrages (§ 96 Abs. 1 GO NRW). Jahresüberschüsse dagegen erhöhen gem. § 75 Abs. 3 S. 2 GO NRW die Ausgleichsrücklage, sofern sie nicht für den Haushaltsausgleich verwendet werden. Eine gesonderte Beschlussfassung des Rates über die Zuführung an die Ausgleichsrücklage ist in einem solchen Fall nicht mehr erforderlich.

 

Kämmerer Schmitz wird die wichtigsten Eckdaten des Jahresabschlussentwurfes in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.06.2024 vorstellen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„1. 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2023 ist vom Bürgermeister formgerecht zugeleitet worden.

 2. 

Gem. § 59 Absatz 3, Satz 1 GO NRW wird der Entwurf des 2023er-Jahresabschlusses und des Lageberichts zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.“

 

 


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Der Beschlussentwurf trägt nicht zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei, da sich hieraus keine unmittelbaren Folgehandlungen diesbezüglich ergeben.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.


Anlage:

Entwurf des Jahresabschlusses 2023 (wird unmittelbar der örtlichen Rechnungsprüfung zugeleitet)