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Vorlage - A 20/659/2024  

 
 
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Betriebes gewerblicher Art - Anteile an Personengesellschaften - der Stadt Erkelenz
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
27.06.2024 
23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses      
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
03.07.2024 
24. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Steuerbilanz zum 31.12.2023_BgA Anteile an Personengesellschaften  
Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2023 bis 31.12.2023  

Tatbestand:

Die Stadt Erkelenz führt als Rechtsträger den Betrieb gewerblicher Art - Anteile an Personengesellschaften -, dessen gesetzlicher Vertreter der Bürgermeister der Stadt Erkelenz ist. Der Betrieb gewerblicher Art (BgA) wird durch die Kommanditbeteiligung der Stadt Erkelenz an der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co KG begründet. Der BgA gehört zum Kreis der wirtschaftlichen Betätigungen der Stadt Erkelenz.

 

Wenn eine juristische Person des öffentlichen Rechts (Betriebe der öffentlichen Hand) eine Tätigkeit ausübt, die mit einer gewerblichen Tätigkeit vergleichbar ist, wird von einem BgA gesprochen. Als ein BgA gilt jede Einrichtung zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen, die die juristische Person des öffentlichen Rechts unterhält. Die wirtschaftliche Betätigung muss für die juristische Person des öffentlichen Rechts in Bezug auf ihre Gesamttätigkeit von Gewicht sein. Hiervon ist auszugehen, wenn der Jahresumsatz aus dem Betrieb gewerblicher Art nachhaltig einen Betrag von 45.000,00 Euro übersteigt. Liegt ein BgA vor, sind die Einnahmen steuerpflichtig.

 

Die Steuerberatungsgesellschaft ZENTAUR- Consoir & Houben PartG mbB, Erkelenz, wurde mit der Erstellung des Jahresabschlusses 2023 beauftragt. Der Jahresabschluss des Betriebes gewerblicher Art - Anteile an Personengesellschaften - zum 31. Dezember 2023 wurde zwischenzeitlich aufgestellt und von den Wirtschaftsprüfern geprüft.

Die Steuerberatungsgesellschaft hat am 06. Mai 2024 nachstehend genannte Prüfungsbescheinigung erteilt:

 

„Wir haben auftragsgemäß den vorstehenden Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – der Stadt Erkelenz – BgA Anteile an Personengesellschaften für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages / der Satzung erstellt.

Grundlage für die Erstellung waren die von uns geführten Bücher, das Anlageverzeichnis und die uns darüber hinaus vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht geprüft haben, sowie die uns erteilten Auskünfte.

Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages / der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.

Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anhangs auf der Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.“

 

Die Bilanz ist zum 31. Dezember 2023 in Aktiva und Passiva mit 10.357.092,70 Euro (Vorjahr = 9.755.108,42 Euro) ausgeglichen. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Überschuss von 684.941,28 Euro (Vorjahr = 764.330,83 Euro) ab.

 

Im Rahmen der Gesellschafterversammlung der „Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG“ am 16. April 2024 hat die Geschäftsführung vorgeschlagen, aus dem Gewinnvortrag und dem Jahresüberschuss 2023 einen Betrag von brutto 150.000 Euro an die Kommanditistin, der Stadt Erkelenz, auszuzahlen. Diesem Vorschlag ist die Gesellschafterversammlung einstimmig gefolgt.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„ 1. 

 

Die Bilanz des BgA - Anteile an Personengesellschaften - der Stadt Erkelenz zum 31. Dezember 2023, abschließend in Aktiva und Passiva mit 10.357.092,70 Euro, wird festgestellt.

 

  2.

Die Gewinn- und Verlustrechnung des BgA - Anteile an Personengesellschaften -  der Stadt Erkelenz zum 31. Dezember 2023, abschließend mit einem Jahresüberschuss von 684.941,28 (Erträge 812.769,78 Euro, Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 127.828,50 Euro, Aufwendungen 0,00 Euro), wird festgestellt.

 

  3.

Aus dem Gewinnvortrag und dem Jahresüberschuss 2023 wird ein Betrag von brutto 150.000 Euro zum 30.06.2024 an die Stadt Erkelenz ausgezahlt.

 

  4.

Dem Bürgermeister wird aufgrund der Prüfungsbescheinigung der Steuerberatungsgesellschaft ZENTAUR- Consoir & Houben PartG mbB, Erkelenz, vom 06. Mai 2024 Entlastung erteilt.“

 

 


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

 

Nein 

 

Eine unmittelbare Auswirkung auf dem Klimaschutz oder der Klimafolgenanpassung ergibt sich durch den vorliegenden Beschluss nicht.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ertrag/Einzahlung von brutto 150.000 Euro.


Anlagen:

Steuerbilanz zum 31.12.2023 – BgA Anteile an Personengesellschaften –

Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Steuerbilanz zum 31.12.2023_BgA Anteile an Personengesellschaften (211 KB)      
Anlage 2 2 Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 (65 KB)