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Vorlage - A 30/281/2024  

 
 
Betreff: Erarbeitung eines Maßnahmenkataloges gegen Graffiti
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
27.06.2024 
23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
03.07.2024 
24. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 07.12.2023 die Verwaltung beauftragt, effektive Maßnahmen zu analysieren, die bei der Bekämpfung von illegalen Graffiti helfen und vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, die zum Schutz oder zur schnelleren Beseitigung von Graffiti eingesetzt werden können und diese insbesondere auch bei den aktuellen Baumaßnahmen zum InHK einzusetzen.

 

Vor Aufstellung und Auswertung bisheriger und zusätzlicher Maßnahmen hat die Verwaltung Kontakt mit der Kreispolizeibehörde Heinsberg aufgenommen, um die Anzahl der Strafanzeigen bei Feststellung von Graffiti und die Aufklärungsquote zu ermitteln. Im Jahr 2023 wurden 42 Fälle aktenkundig, im Jahr 2022 waren es noch 54. Aufgeklärt wurden in Erkelenz im Jahr 2023 insgesamt drei Fälle, was eine Aufklärungsquote von 7,14 % ausmacht. Im Jahr 2022 wurden acht Taten aufgeklärt (entspricht 14,81 % Aufklärungsquote). Aus Sicht der Polizei kann eine steigende Anzahl illegaler Farbschmierereien nicht festgestellt werden.

 

Die Verwaltung ergreift bereits jetzt folgende Maßnahmen zur Prävention und Beseitigung von Graffiti:

 

1. Sie erstattet bei illegalen Graffiti auf städtischen Flächen eine Strafanzeige. Festgestellte Graffiti und sog. Tags werden durch den städtischen Baubetriebshof oder eine Fachfirma entfernt. Dies ist insbesondere abhängig von der verwendeten Farbe, der Beschaffenheit des Untergrunds und davon, ob der Bauhof die entsprechende Arbeitskapazität hat. Die Kosten für die Entfernung von Graffiti betragen jährlich durchschnittlich 12.000 EUR.

 

Bei besonderer Dringlichkeit (Hakenkreuz, fremdenfeindliche Äußerungen oder Schmierereien an besonders schützenswerte Orten) wird ein Graffiti schnellstmöglich entfernt. In der Regel erfolgt die Entfernung aller anderen Graffiti binnen einiger Wochen.

 

Für alle städtischen Gebäude besteht eine Versicherung gegen Vandalismus mit einer Eigenbeteiligung von 500 EUR. Da die Kosten für die Entfernung kleinerer Graffiti häufig unter 500 EUR liegen, ist keine Inanspruchnahme der Versicherung möglich.

 

2. In den Abendstunden am Wochenende führt ein Sicherheitsdienst Streifen an auffälligen Orten durch. Festgestellte Graffiti werden der Verwaltung mitgeteilt.

 

3. Eine weitere Maßnahme gegen Graffiti hat die Stadtjugendpflegerin, Frau Katharina Lüke, im Rahmen der Ferienspiele der letzten Jahre mit Graffiti-Workshops durchgeführt, der einen alternativen Ansatz zur Prävention von Graffiti beinhaltet. In diesem Jahr haben Jugendliche gemeinsam mit einem Graffitikünstler eine 40 m lange Mauer künstlerisch gestaltet. Die Mauer wurde von einer Privatperson für diesen Zweck zur Verfügung gestellt. Hierfür sind Kosten in Höhe von 2.105,81 EUR entstanden. Zudem sind im Rahmen des Projekts der NEW „Kunst am Kasten“ einige Stromkästen in den vergangenen Jahren mit Graffiti künstlerisch gestaltet worden. Die Graffiti-Aktion während der Ferienspiele wird seit dem Jahr 2021 sehr gut besucht.

 

Es gibt gesicherte Erkenntnisse darüber, dass künstlerisch gestaltete Flächen durch andere Sprayer regelmäßig nicht angetastet werden. So können regelmäßig betroffene Flächen durch eine Integration von Graffiti in das Stadtbild für illegale Schmierereien unattraktiv gemacht werden.

 

 

Seitens der Verwaltung wurden folgende zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Graffiti untersucht:

 

1. Zur Erhöhung der Aufklärungsrate bei illegalen Schmierereien kann mit jeder Strafanzeige eine Belohnung von 500 EUR für sachdienliche Hinweise ausgelobt werden. Die Kosten betragen bei geschätzt 40 - 50 Strafanzeigen maximal 20.000 EUR - 25.000 EUR. Sicherlich kann aber nur in Ausnahmefällen die Aufklärungsquote hierdurch verbessert werden.

 

2. Zur Feststellung und Dokumentation von Graffiti könnte der Sicherheitsdienst mit zusätzlichen Kontrollen beauftragt werden. Da diese grundsätzlich mit zwei Personen durchgeführt werden, entstehen Kosten von 56,28 EUR brutto / Std. Sinnvoll ist ein Einsatz tagsüber mit mindestens 4-6 Stunden. Die Kosten pro Jahr betragen ca. 12.000 EUR - 18.000 EUR. Der Einsatz des Außendienstes des Ordnungsamtes für diese Kontrollen ist aufgrund der Auslastung für andere Aufgaben nicht möglich.

 

3. Zur schnelleren Entfernung der Graffiti kann ein Rahmenvertrag mit einem Fachbetrieb abgeschlossen werden. Ein entsprechendes Angebot liegt vor. Die Kosten für die Entfernung eines Graffito bis 2,5 m² betragen 350 EUR zzgl. MWSt. Im Bedarfsfall bietet die Firma eine Entfernung innerhalb von 24 Stunden mit einer Aufschlagspauschale von 150 EUR netto zusätzlich an. Es ist fraglich, ob eine bestehende Vandalismus-Versicherung diesen Aufschlag erstatten würde. Bei 40-50 zu entfernenden Graffiti entstehen zusätzliche Kosten von mindestens 17.000 EUR – 21.000 EUR (ohne Aufschlag für 24-Stunden-Reinigung).

 

4. Die Verwaltung hat zudem mit einer Erkelenzer Firma, die eine Anti-Graffiti- und Anti-Aufkleber – Beschichtung zum präventiven Schutz von Oberflächen anbietet, Kontakt aufgenommen. Die angebotene Beschichtung ist ein Schutz auf Silikonbasis und nicht atmungsaktiv bzw. luftdurchlässig. Es können alle geschlossenen Oberflächen wie Zink, Stahl, Kunststoff, Marmor und grobes Mauerwerk, aber keine Leimender versiegelt werden. Ob dieser Graffiti-Schutz auch für Fassaden geeignet ist, muss im Einzelfall durch das Hochbauamt geprüft werden. Dies dürfte aber insbesondere bei historischen Gebäuden nicht der Fall sein, die besonders schützenswert sein dürften. Der Preis liegt bei rund 95 EUR / m² zzgl. MWSt. Es besteht auch die Möglichkeit, in Absprache mit der NEW Stromkästen damit zu versiegeln, um diese gegen Farbschmierereien und Aufkleber zu schützen.

 

5. Selbstverständlich ist auch die Weiterführung der Aktion „Kunst gegen Schmierereien“ aus den Ferienspielen eine geeignete Maßnahme. Es hat sich gezeigt, dass die Kunstwerke von Graffitikünstlern vor illegalen Graffiti, Tags und Aufklebern geschützt sind. Dieses Ziel verfolgt auch das Projekt der NEW „Kunst am Kasten“. So kann jeder, der einen Stromkasten gestalten möchte, der NEW einen Gestaltungsvorschlag einreichen. Vor diesem Hintergrund könnte die Gestaltung von Stromkästen und anderen stark gefährdeten Flächen ausgeweitet werden.

 

Mit Herrn Andreas Valiotis, dem Künstler, der auch den Graffiti-Workshop begleitet hat, hat die Verwaltung Kontakt aufgenommen. Die Gestaltung von Stromkästen im Auftrag der Stadt Erkelenz würde nach seiner Berechnung 70 EUR / Stunde zzgl. Material kosten. Die Gesamtkosten belaufen sich schätzungsweise zwischen ca. 200 EUR für einfache abstrakte Muster, relativ einfache Motive 300 EUR-400 EUR und aufwändigere Motive 500 - 600 EUR. Herr Valiotis selber wäre an einer flächendeckenden Gestaltung von Stromkästen nicht interessiert.

 

6. Eine weitere denkbare Maßnahme gegen Graffiti ist auch die Begrünung der Gebäudefront oder die Bepflanzung mit Hecken vor Gebäuden. Dies ist jedoch zumindest im Innenstadtbereich nicht möglich.

 

Alle Maßnahmen betreffen bisher nur Graffiti im öffentlichen Raum. Private Eigentümer können lediglich durch die Öffentlichkeitsarbeit für das Thema sensibilisiert werden. Zudem stellt das öffentliche Handeln eine Vorbildfunktion für das private Handeln dar.

 

Da Privateigentümer oft die Kosten für die Entfernung von Graffiti scheuen, ist es allenfalls möglich, eine Förderung von bis zu 30 - 50 % der Reinigungskosten für die kurzfristige Entfernung des Graffito in Aussicht zu stellen. Hierfür sollte ein jährlicher Betrag von 15.000 EUR im Haushalt eingeplant werden. Entsprechende Förderrichtlinien wären noch zu erstellen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Die Umsetzung folgender von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen wird beschlossen: …“

 


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein  

 

Keine Relevanz.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Je nach Maßnahme, wie aus dem Fließtext ersichtlich.