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Vorlage - A 11/075/2024  

 
 
Betreff: Bildung einer Einigungsstelle der Stadt Erkelenz gemäß § 67 Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG NRW)
Status:öffentlich  
Federführend:Personalamt   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
27.06.2024 
23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses      
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
03.07.2024 
24. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Nach § 67 Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG NRW) ist bei jeder obersten Dienstbehörde für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle zu bilden. Sie besteht aus einer unparteiischen vorsitzenden Person, ihrer Stellvertretung und Beisitzenden.

 

Für die neue Wahlperiode der Personalvertretung (01.07.202430.06.2028) werden

 

Richter Peter Jakubowski (Direktor des Arbeitsgerichtes Mönchengladbach) als Vorsitz der Einigungsstelle und

Richterin Anke Salchow (Vorsitzende einer Kammer am Landesarbeitsgericht Düsseldorf) als stv. Vorsitz der Einigungsstelle

 

vorgeschlagen. Beide haben diese Funktion in der letzten Einigungsstelle wahrgenommen und jeweils ihre Zustimmung signalisiert, auch für die neue Wahlperiode 2024 – 2028 zur Verfügung zu stehen.

 

Die Personalvertretung hat den vorgeschlagenen Personen für den Vorsitz bzw. stv. Vorsitz zugestimmt.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Der Haupt- und Finanzausschuss bzw. Rat erklärt aufgrund des § 19 (2) der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz sein Einvernehmen zu folgender Maßnahme:

 

Gemäß § 67 LPVG NRW werden Richter Peter Jakubowski (Direktor des Arbeitsgerichtes Mönchen-

gladbach) und Richterin Anke Salchow (Vorsitzende einer Kammer am Landesarbeitsgericht Düsseldorf) zum Vorsitz bzw. zum stv. Vorsitz der Einigungsstelle der Stadt Erkelenz bestellt.“

 


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Keine Relevanz.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.