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Vorlage - A 30/278/2024  

 
 
Betreff: Festlegung des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Erkelenz für die Jahre 2024 bis 2028
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
27.06.2024 
23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses      
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
03.07.2024 
24. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Erkelenz ohne Anlagen  

Tatbestand:

Seit 1998 ist die Aufstellung eines Brandschutzbedarfsplans gesetzliche Pflicht für jede Stadt und Gemeinde in Nordrhein-Westfalen.

Mit dem neuen Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz (BHKG) besteht zudem seit 2016 für Gemeinden die Verpflichtung, Brandschutzbedarfspläne aufzustellen, umzusetzen und gemäß § 3 Abs. 3 BHKG NRW spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. Die Aufstellung des Brandschutzbedarfsplans ist Aufgabe der gesamten Verwaltung mit Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr.

Die heute vorliegenden Brandschutzbedarfspläne umfassen regelmäßig eine Beschreibung des Ist-Zustandes der Feuerwehr, eine Risikoanalyse für das Gemeindegebiet und eine Soll-Vorgabe für die Freiwillige Feuerwehr.

Im Jahr 2021 wurde den Kommunen eine Orientierungshilfe zur Brandschutzbedarfsplanung (Leitlinie für kommunale Entscheidungsträger) bereitgestellt. Diese Leitlinie wurde über das Ministerium des Inneren und Kommunales des Landes NRW, den Städtetag NRW, den Landkreistag NRW sowie dem Städte- und Gemeindebund NRW veröffentlicht.

 

Letztmalig wurde der Brandschutzbedarfsplan der Stadt Erkelenz im Jahr 2010 fortgeschrieben und mit Datum vom 15.12.2010 beschlossen.

 

Dieser Brandschutzbedarfsplan konnte aufgrund des Alters als auch der geänderten gesetzlichen Regelung nicht mehr fortgeschrieben werden. Daher wurde dieser mit Unterstützung der Beratungsfirma „Feuerwehrberatung Lang GmbH“ und des Herrn Brandrat Dipl.-Ing. Heinz Kamphausen, seit 45 Jahren Mitglied der Feuerwehr Erkelenz in der Löscheinheit Schwanenberg, von der Feuerwehr Erkelenz sowie der Stadtverwaltung Erkelenz komplett neu aufgestellt. Hierzu mussten umfangreiche Qualitätskriterien beleuchtet werden, welche durch das Ministerium des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen vorgegeben sind. Hierzu zählen:

  • Analyse der räumlichen und infrastrukturellen Gegebenheiten
  • Festlegung der Schutzzielszenarien nach Vorgaben
  • Hilfsfristfestlegung für kreisangehörige Kommunen ohne Berufsfeuerwehr
  • Gefährdungsanalyse für das Stadtgebiet
  • Funktionsstärken der Feuerwehr
  • Beurteilung des Erreichungsgrades der Feuerwehr im Stadtgebiet
  • Standortakquise der einzelnen Feuerwehrstandorte

 

Der Entwurf des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Erkelenz ist mit den zuständigen Aufsichtsbehörden, hier Kreisverwaltung Heinsberg und Bezirksregierung Köln, abgestimmt worden.

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.06.2024 werden die Inhalte des Plans ausführlich von Herrn Bandrat Dipl.-Ing. Heinz Kamphausen vorgestellt und erläutert.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Der als Anlage beigefügte Brandschutzbedarfsplan der Stadt Erkelenz wird mit den für die Jahre 2024 bis 2028 genannten und erforderlichen Maßnahmen beschlossen.“

 


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

 

Im Bereich der Gefahrenabwehr und des Rettungswesens ist eine Orientierung der erforderlichen Maßnahmen an Klimaschutzgesichtspunkten nicht umsetzbar.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Entsprechend der im Plan genannten Maßnahmen.


Anlage:

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Erkelenz ohne Anlagen

 

(Angefordertes Dokument nicht im Bestand)
Anlagen:  
  Nr. Name