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Tatbestand: Mit der Machbarkeitsstudie liegt ein plausibles Konzept für eine IGA im Jahr 2037 vor (s. Anlage 1 Machbarkeitsstudie). Es ist geeignet, die strategischen Entwicklungsziele im Zweckverbandsgebiet als wichtigen Teil des Strukturwandels im Rheinischen Revier durch die Integration laufender Projekte und weiterer Vorhaben im Sinne eines Investitions- und Marketingprogramms umzusetzen.
Nach der Bewerbung wird eine Kommission der DBG (Deutsche Bundesgartenschau-Gesellschaft) die Bewerbung bewerten und eine Entscheidung zum Zuschlag treffen. Nach dem erfolgten Zuschlag wird ein Durchführungsvertrag geschlossen und eine gemeinsame Tochter als gGmbH gegründet. Diese wird, angepasst an die wachsenden Aufgaben bei der der Vorbereitung der IGA, bedarfsbezogen aufgebaut.
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wird eine Vertretung des Zweckverbandes LANDFOLGE Garzweiler die wesentlichen Aspekte des Konzeptes vorstellen.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
Klima-Check: Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?
Es handelt sich hier um einen Grundsatzbeschluss zur Abgabe einer Bewerbung des Zweckverbands LANDFOLGE Garzweiler für die Internationale Gartenausstellung 2037. Bei Zuschlag für und Durchführung der Gartenausstellung ergeben sich natürlich weitreichende Auswirkungen den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung betreffend, die zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht benannt werden können.
Finanzielle Auswirkungen: Die Ermittlung der Kosten basiert auf Erfahrungswerten und leitet sich noch nicht aus konkreten Planungen mit Kostenschätzungen ab (s. Anlage 1 Machbarkeitsstudie). Die Kosten des Investitionshaushalts basieren auf flächenbezogenen Standardkosten und Vergleichskosten aus anderen aktuell geplanten Bundesgartenschauen. Die Kosten des Durchführungshaushalts wurden auf der Basis langjähriger Erfahrungswerte der DBG unter Annahme einer moderaten Inflation ermittelt. Nach der Bewerbung und einem Zuschlag durch die Deutsche Bundesgartenschau-Gesellschaft (DBG) soll das Konzept im vorgesehenen Budgetrahmen mit dem Ziel weiterentwickelt werden, finanzielle Belastungen und Risiken für die Kommunen zu reduzieren.
Für die Finanzierung sind Fördermittel im Rahmen des Strukturwandels sowohl im Investitionshaushalt als auch im Durchführungshaushalt erforderlich. Die erforderlichen Eigenmittel und nicht förderfähige Kosten sind aus der Verbandsumlage bzw. dem Investitionszuschuss zu finanzieren. Zur Streckung der Belastung werden Investitions- und Liquiditätskredite vorgesehen (s. Anlage 2 Finanzierungskonzept).
Die Satzung des Zweckverbands sieht eine gemeinsame Finanzierung von Investitionsprojekten sowie deren Betreibung gemäß dem Umlageschlüssel vor. Diesem Grundsatz folgend wird in der Machbarkeitsstudie ebenfalls davon ausgegangen, dass der Zweckverband die Folgekosten für Unterhalt und Pflege für die zu errichtende Infrastruktur an den IGA-Standorten und zur Vernetzung der Standorte untereinander trägt. Auf Grundlage der konkreteren Planung der Standorte und Bauprojekte sind die jeweiligen Betreiberkonzepte genauer zu entwickeln. In diesem Zusammenhang sollen die räumlichen Schnittstellen zwischen dem Zweckverband und den Mitgliedskommunen und das Aufgabenspektrum näher diskutiert werden, um die Verantwortungsbereiche abzugrenzen. Dabei können auch Sonderfälle auftreten, bei denen der Zweckverband Anlagen oder Teile von Anlagen über vertragliche Regelungen in die Verantwortung einer einzelnen Verbandskommune überträgt. Anlagen: IGA Garzweiler 2037 Machbarkeitsstudie für eine internationale Gartenausstellung (IGA) inklusive Anhang Machbarkeitsstudie für eine Internationale Gartenausstellung 2037
Internationale Gartenausstellung (IGA) 2037 Finanzierungskonzept
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