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Vorlage - A 20/657/2024  

 
 
Betreff: 3. Änderungssatzung vom 03. Juli 2024 zur Änderung der Betriebssatzung der Stadt Erkelenz für den Städtischen Abwasserbetrieb vom 05. Oktober 2011
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt Vorberatung
26.06.2024 
24. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
03.07.2024 
24. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
3. Änderungssatzung vom 03. Juli 2024 zur Änderung der Betriebssatzung der Stadt Erkelenz für den Städt. Abwasserbetreib vom 05. Oktober 2011  
Synoptische Darstellung der Änderungen  

Tatbestand:

Im Rahmen des 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz Nordrhein-Westfalen (3. NKFWG NRW) vom 05. März 2024 wurden Gesetzesänderungen der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) und der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vorgenommen.

 

Wichtigste Änderung bei der EigVO NRW war dabei, dass die Kopplung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes an die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften ersetzt wurde durch einen allgemeinen Verweis auf das 3. Buch des HGB für Kapitalgesellschaften. Danach ist der Abwasserbetrieb nunmehr als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des HGB anzusehen. Für kleine Kapitalgesellschaften entfällt generell die Pflicht, einen Lagebericht aufzustellen. Dies wurde durch Änderung des § 21 EigVO NRW sowie durch Aufhebung des § 25 EigVO NRW in der EigVO NRW entsprechend dokumentiert. Damit künftig kein Lagebericht mehr vom Städtischen Abwasserbetrieb aufzustellen ist, muss dies jedoch noch in der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes umgesetzt werden.

 

Mit dem Wegfall des Lageberichtes ist eine Aufwandsreduzierung in der Erstellung des Jahresabschlusses verbunden. Dies gilt sowohl für die vorbereitenden Arbeiten zur Jahresabschlusserstellung als auch für die tatsächliche Erstellung des zu beschließenden Berichtes.

 

Ferner wurden redaktionelle Anpassungen vorgenommen, die in der beigefügten Synopse dargestellt werden.

 

Die Betriebsleitung bittet daher um Zustimmung zur beigefügten Satzungsänderung.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Der 3. Änderungssatzung vom 03. Juli 2024 zur Änderung der Betriebssatzung der Stadt Erkelenz für den Städtischen Abwasserbetrieb Erkelenz vom 05. Oktober 2011 wird zugestimmt.“


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

Ja 

Nein 

Eine unmittelbare Auswirkung auf dem Klimaschutz oder der Klimafolgenanpassung ergibt sich durch den vorliegenden Beschluss nicht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

3. Änderungssatzung vom 03. Juli 2024 zur Änderung der Betriebssatzung der Stadt Erkelenz für den Städtischen Abwasserbetrieb Erkelenz vom 05. Oktober 2011

 

Synoptische Darstellung der Änderungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 3. Änderungssatzung vom 03. Juli 2024 zur Änderung der Betriebssatzung der Stadt Erkelenz für den Städt. Abwasserbetreib vom 05. Oktober 2011 (187 KB)      
Anlage 2 2 Synoptische Darstellung der Änderungen (266 KB)