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Tatbestand: Die Stadt Erkelenz hat die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ zum 01.01.1990 aus dem Haushalt ausgesondert und in einen Quasi-Eigenbetrieb gemäß § 107 Abs. 2 GO NRW umgegründet. Zuständig für die Abwasserbeseitigung ist seit diesem Zeitpunkt der Städtische Abwasserbetrieb Erkelenz. Gemäß § 21 Eigenbetriebsverordnung NRW ist für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung wurde zwischenzeitlich aufgestellt und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft VBR Hündgen, Schreiber, Wollseiffen und Partner mbB, Aachen, geprüft. Die Prüfer kommen hierbei zu dem Ergebnis, dass die Buchführung und der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Infolge dessen wurde vom Wirtschaftsprüfer ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Die ordnungsgemäße Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Kenntnisnahme des Lageberichtes durch den Rat sind nunmehr notwendig. Allen Ratsmitgliedern ist eine Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht als PDF-Dokument zur Verfügung gestellt worden.
Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung weisen einen Jahresüberschuss in Höhe von 1.264.654,03 Euro aus. Gegenüber dem geplanten Jahresüberschuss von 1.362.515,00 Euro entspricht dies einer Verschlechterung von 97.860,97 Euro. Ursächlich hierfür sind u.a. erhöhte Materialaufwendungen, insbesondere für den Bezug von Energie. Die Gründe, die zu diesen erhöhten Energiekosten geführt haben, sind bereits hinlänglich kommuniziert worden. Kompensiert werden konnten die insgesamt erhöhten Aufwendungen nur anteilig durch erhöhte Erträge.
Der geplante Aufwand von 9.969.671,00 Euro wurde im Jahresergebnis mit 9.841.320,93 Euro festgestellt. Die eingeplanten Erträge von 11.332.186,00 Euro wurden im Jahresabschluss mit 11.105.974,96 Euro festgestellt. Weitere Details zum Geschäftsverlauf können dem beiliegenden Lagebericht entnommen werden. Soweit darüber hinaus noch Informationen gewünscht werden, können diese von der Betriebsleitung gerne in der Sitzung gegeben werden.
Der Jahresüberschuss von 1.264.654,03 Euro soll an die Stadt ausgezahlt werden.
Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresabschluss festzustellen, den Lagebericht zur Kenntnis zu nehmen und die Entlastung der Betriebsleitung zu beschließen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
Der Jahresabschluss für 2023 mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.“ Klima-Check: Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?
Eine unmittelbare Auswirkung auf dem Klimaschutz oder der Klimafolgenanpassung ergibt sich durch den vorliegenden Beschluss nicht.
Finanzielle Auswirkungen: Keine Anlage: Städtischer Abwasserbetrieb - Jahresabschluss 2023 mit Bilanz zum 31.12.2023, Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.-31.12.2023 sowie dem Lagebericht
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