Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 66/478/2024  

 
 
Betreff: Erneuerung Straßenbeleuchtung 2024 (KAG) (Fortschreibung)
Einzelmaßnahmen gemäß Auflistung
hier: Baubeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt Entscheidung
26.06.2024 
24. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Maßnahmen 2024  

Tatbestand:

Seit dem 01.07.2023 hat die Spie-SAG-GmbH die Unterhaltung sowie die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung in Erkelenz übernommen.

 

Mit der Unterzeichnung des Vertrages wurde auch ein mehrjähriges Sanierungskonzept für die Beleuchtung in Auftrag gegeben. Dieses beinhaltet unter anderem die Entflechtung des Beleuchtungsnetzes, die Erneuerung der Beleuchtung und die vollständige Umrüstung der Anlage auf LED-Technik.

 

Die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen (siehe Anlage) sollen nun auf Grundlage des o.g. Sanierungskonzeptes ausgeführt werden.

 

Nach aktueller Rechtslage (KAG NRW) besteht ein Beitragserhebungsverbot. Hierunter fallen alle straßenbauliche Maßnahmen, die nach dem 01.01.2024 durch das zuständige kommunale Gremium beschlossen worden sind bzw. werden. Dies gilt auch für den Austausch von vorhandenen Straßenbeleuchtungen. 

Aufgrund dieser Voraussetzung erstattet das Land NRW den Gemeinden und Gemeindeverbänden die Anliegerbeiträge, die durch dieses Erhebungsverbot für straßenbauliche Maßnahmen nicht mehr erhoben werden können.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Die Sanierung der vorgenannten Straßenbeleuchtungsanlagen erfolgt mit der Veranlagung gemäß den Vorschriften des KAG NRW auf Grundlage des Straßenbeleuchtungsvertrages.

Die Verwaltung wird mit der entsprechenden Umsetzung beauftragt.“


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Durch die Umrüstung auf LED Leuchten wird der Energieverbrauch deutlich gesenkt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Beleuchtungsmaßnahmen sind die benötigten und in der Anlage aufgeführten Mittel auf den entsprechenden Investitionskonten für das Haushaltsjahr 2024 eingeplant.


Anlage:

Maßnahmen 2024

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Maßnahmen 2024 (437 KB)