Bürgerinformationssystem

Vorlage - III/106/2024  

 
 
Betreff: Straßensanierung, Information und Beteiligung
Ablösung 10-Schritte-Modell Erkelenz
hier: Änderung durch neue Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW
Status:öffentlich  
Federführend:Dezernat III   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt Vorberatung
26.06.2024 
24. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
27.06.2024 
23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
03.07.2024 
24. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Informationsblatt Straßensanierung, Information und Beteiligung  

Tatbestand:

Der Rat der Stadt Erkelenz hat in seiner Sitzung am 27.12.2013 das „10-Schritte-Modell Erkelenz“ als Informationsmodell und Leitlinie für die Beteiligung der betroffenen Bürger bei Straßenbaumaßnahmen, bei denen Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz erhoben werden müssen, beschlossen.

 

Vorausgegangen waren über Jahre hinweg unbefriedigende Diskussionsergebnisse auf Seiten der Erkelenzer Bürger, aber auch auf Seiten der Politik und der Verwaltung, im Zusammenhang mit den Straßenbaumaßnahmen die nach Kommunalabgabengesetzt NRW zwingend zu Anliegerbeitragsveranlagung führen. Seinerzeit wurde in Erkelenz schon erkannt, dass es für diese Fälle eines strukturierten Beteiligungs- und Informationsprozesses bedarf, der mit dem „10-Schritte-Modell Erkelenz“ als Erkelenzer Lösung gefunden wurde und in den vergangenen Jahren für alle Seiten sehr gut funktioniert hat.

 

Bereits im Jahr 2021 war es durch Änderungen im Kommunalabgabengesetz NRW erforderlich, das 10-Schritte-Modell anzupassen. In der Sitzung des Rates des Stadt Erkelenz am 24.03.2021 wurde die Anpassung des 10-Schritte-Modells in Form der Ergänzung eines Spiegelstriches mit dem Hinweis auf die verbindliche Anliegerversammlung nach § 8a KAG beschlossen.

 

Die Landesregierung NRW hat zum 01.04.2024 wieder eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen. Diese beinhaltet den Wegfall der Anliegerbeiträge und eine Regelung für die Kommunen zum finanziellen Ausgleich. Die entsprechend vorher im Gesetz festgelegten Beteiligungsformate sind vor dem Hintergrund des Wegfalles der Anliegerbeiträge ebenfalls ersatzlos entfallen. Damit wäre das 10-Schritte-Modell in der jetzigen Form ebenfalls grundsätzlich entbehrlich.

 

Die guten Erfahrungen der vergangenen Jahre mit dem Beteiligungsprozess der betroffenen Anlieger bei Straßensanierungen oder –ausbauten sollten aus Sicht der Verwaltung allerdings nicht in Gänze entfallen. In einer kleinen veraltungsinternen Arbeitsgruppe unter Federführung des Technischen Beigeordneten wurde der Prozess neu strukturiert und in eine digitale Form überführt. Die 10 Schritte und das Versenden von Papierformaten sind zukünftig nicht mehr erforderlich und auch nicht mehr zeitgemäß.

 

Der Prozess soll zukünftig „Straßensanierung, Information und Beteiligung“ heißen. Unter dem Schlagwort „Drei Info-Schreiben, eine Beteiligung“ kann der Prozess zukünftig ohne großen Verwaltungsaufwand weitergeführt werden. Die Beteiligung soll über die digitale Plattform Beteiligung.nrw abgewickelt werden. Damit ist weiterhin sichergestellt, dass die Bürger sich in die vorgesehene Planung mit einbringen können und auch bei einer Beschlussfassung durch den zuständigen Ausschuss über die Umsetzung einer Maßnahme mögliche Bürgeranregungen mit einfließen können. Die Information der Politik vor Ort bleibt weiterhin, wie bisher, durch die Unterrichtung der Bezirksausschussvorsitzenden und der jeweiligen betroffenen Stadtverordneten bestehen.

 

Das Modell bietet die Option, auch bei Straßenausbaumaßnahmen nach BauGB zukünftig Anwendung zu finden.

 

Der Begriff „10-Schritte-Modell“ wird damit durch den Prozess „Straßensanierung, Information und Bürgerbeteiligung“ abgelöst.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist damit im Zusammenhang mit der Novellierung des KAG NRW für alle Beteiligten (Grundstückseigentümer, Politik, Verwaltung) ein moderner, verlässlicher und transparenter Prozess vorhanden, der weiterhin eine möglichst frühzeitige Information und Beteiligung verbindlich sicherstellt.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat):

„Das „10-Schritte-Modell“ wird durch den Prozess „Straßensanierung, Information und Beteiligung“ abgelöst und ersetzt.“


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein x

 

Der Beschluss ändert einen Informations- und Beteiligungsprozess für die Bürger, hat keinen direkten Einfluss auf die Umsetzung von konkreten Maßnahmen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine


Anlage:

Informationsblatt „Straßensanierung, Information und Beteiligung“

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Informationsblatt Straßensanierung, Information und Beteiligung (165 KB)