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Vorlage - A 80/049/2024  

 
 
Betreff: Vorgehen zur Umbenennung der Dörfer des dritten Umsiedlungsabschnitts (Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich, Berverath)
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Strukturwandel und Wirtschaftsförderung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Braunkohle, Strukturwandel und LANDFOLGE Vorberatung
06.05.2024 
7. Sitzung des Ausschusses für Braunkohle, Strukturwandel und LANDFOLGE ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
27.06.2024 
23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
03.07.2024 
24. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Mit der Leitentscheidung 2023 wurde festgelegt, dass die Dörfer des dritten Umsiedlungsabschnitts nicht mehr tagebaulich in Anspruch genommen werden sollen. Am Umsiedlungsstandort entstanden im Rahmen der gemeinsamen benachbarten Umsiedlung Dörfer mit gleichen Namen, die bis zu dem Zeitpunkt des Umsiedlungsendes den Namenszusatz (neu) tragen.

 

Damit sich die Namen der Dörfer auf dem Stadtgebiet künftig nicht doppeln, schlägt die Verwaltung vor, die Dörfer des dritten Umsiedlungsabschnitts umzubenennen. Dies betrifft Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Berverath. Die Umbenennung soll zum Zeitpunkt des Endes der Umsiedlung (30.06.2026) erfolgen. Damit wird analog zu der Namensumbenennung in Merzenich verfahren. Hier wurde Morschenich zu Bürgewald umbenannt.

 

Um eine möglichst große Bandbreite an Vorschlägen für neue Ortsnamen zu bekommen, soll allen Erkelenzer Bürger*innen die Möglichkeit gegeben werden, Namensvorschläge einzureichen. Dies soll zum einen digital über die Beteiligungsplattform des Landes NRW erfolgen, zum anderen werden alle Bewohner*innen von Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Berverath sowie des Umsiedlungsstandorts über eine Postkartenwurfsendung gesondert beteiligt, da hier eine erhöhte Betroffenheit festzustellen ist.

 

Die Arbeitsgruppe Tagebau soll als Plattform für einen Workshop genutzt werden, um aus allen eingegangenen Namensvorschlägen Empfehlungen für einen Beschluss im Ausschuss für Braunkohle, Strukturwandel und LandFolge zu erarbeiten. Neben den Interessensvertretungen aus der Arbeitsgruppe Tagebau sollen hier – nach vorheriger Anmeldung – auch diejenigen mitdiskutieren können, die zu diesem Zeitpunkt in den Dörfern des dritten Umsiedlungsabschnitts leben oder im Rahmen der Vorkaufsoption dorthin zurückziehen. Hierdurch soll die Akzeptanz für die neuen Ortsnamen gestärkt werden.

 

Im Ausschuss für Braunkohle, Strukturwandel und LandFolge sollen nach Möglichkeit je Ort drei Namensvorschläge aus den Workshops zur Abstimmung stehen. Zielsetzung ist, diesen Ausschuss im Mai 2025 tagen zu lassen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und Rat):

„Die Verwaltung wird beauftragt, das dargestellte Verfahren zur Namensfindung der fünf Dörfer vorzubereiten und ab 2025 durchzuführen.“

 


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Keine Relevanz.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Geschätzt ca. 5.000,00 €.