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Vorlage - A 80/048/2024  

 
 
Betreff: Vorgehen zur Entwicklung der Dörfer des dritten Umsiedlungsabschnitts (Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich, Berverath)
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Strukturwandel und Wirtschaftsförderung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Braunkohle, Strukturwandel und LANDFOLGE Vorberatung
06.05.2024 
7. Sitzung des Ausschusses für Braunkohle, Strukturwandel und LANDFOLGE zur Kenntnis genommen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
27.06.2024 
23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses      
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
03.07.2024 
24. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Mit der Leitentscheidung 2023 wurden wichtige Voraussetzungen für den Erhalt und die Entwicklung des 3. Umsiedlungsabschnitts geschaffen. Der Erhalt der Dörfer, aber auch die daraus resultierenden Möglichkeiten und Verpflichtungen ergeben eine Fülle von Aufgaben und Herausforderungen für die Stadt Erkelenz.

 

Vorkaufsoption

In der Leitentscheidung 2023 wurde im Entscheidungssatz 6: Zukunftsdörfer in Erkelenz und Merzenich Ziffer 4 Folgendes festgelegt:

„Früheren Eigentümern/-innen mit Umsiedlerstatus und deren Kindern soll eine zeitlich befristete Vorkaufsoption eingeräumt werden. Dazu sollen in den betroffenen Kommunen zeitnah Interessensbekundungsverfahren mit dem Ziel gestartet werden, eine Vorkaufoption zu ermöglichen. Diese soll sich auf das frühere, selbstgenutzte Wohneigentum beziehen. Die kommunalen Entwicklungskonzepte bilden die Voraussetzung für die oben genannte Vorkaufsoption, die eine Verpflichtung zur Eigennutzung und baulichen Entwicklung im Einklang mit den kommunalen Entwicklungskonzepten beinhaltet.“

Um diese Festlegung mit Leben zu füllen und die fünf betroffenen Erkelenzer Dörfer möglichst schnell wieder zu besiedeln, hat seit Oktober 2023 eine Reihe von Abstimmungsgesprächen mit den Fachministerien des Landes MWIKE und dem MHKBD sowie dem bergbautreibenden Unternehmen stattgefunden. In einem ersten Schritt führt die Stadt Erkelenz das in der Leitentscheidung erwähnte Interessensbekundungsverfahren für die Vorkaufsoption auf Bitten des Landes NRW durch. Entsprechende Vordrucke und Schemata zur Durchführung und zum Ablauf des Verfahrens wurden anhand der Vorgaben der Ministerien entwickelt. Das Verfahren wurde am 20.03.2024 gestartet. In den Altorten und am Umsiedlungsstandort wurde zu diesem Zweck eine Informationsbroschüre in der bewährten Form des „Dialogs“ verteilt, zudem wurden Veröffentlichungen auf der Homepage der Stadt Erkelenz, in den sozialen Medien, in der Presse sowie im Amtsblatt vorgenommen. Diese öffentliche Art der Information war nötig, da aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht auf die Kontaktdaten aus der Umsiedlung oder anderer amtlicher Verzeichnisse zugegriffen werden konnte. Es sollte jedoch sichergestellt werden, dass jede interessierte bzw. betroffene Person die Möglichkeit hat, von dem Verfahren Kenntnis zu erlangen. Diejenigen, die sich direkt nach der Leitentscheidung und vor dem offiziellen Start des Interessensbekundungsverfahrens gemeldet hatten, wurden zusätzlich direkt kontaktiert.

Bis zum 01.07.2024 haben nun ehemalige Umsiedler*innen und deren Kinder die Möglichkeit, ihr grundsätzliches Interesse an einem Vorkauf mitzuteilen.

 

Gebäudebestand in den Dörfern des 3. Umsiedlungsabschnitts

Nachdem vor dem Hintergrund der vorherigen gesetzten bergbaulichen Inanspruchnahme der Dörfer generell der Erhalt des Ortsbildes sowie Maßnahmen zur Sicherstellung durch das bergbautreibende Unternehmen erfolgten, liegt nun das Augenmerk auf dem Substanzerhalt der Gebäude. Als Erstes wurden bereits umgehend nach der Leitentscheidung umfangreiche Maßnahmen in Abstimmung mit den Denkmalbehörden zur Sicherung der denkmalgeschützten Gebäude vorgenommen. Zudem wurde in großem Umfang bereits Überwuchs an Gebäuden entfernt sowie weitere Schäden an der Substanz durch Einbruch, Vandalismus oder eben Überwuchs eingedämmt.

Das bergbautreibende Unternehmen verschafft sich derzeit einen Überblick über den Zustand der Objekte, wobei das Hauptaugenmerk aktuell auf den möglicherweise zurück zu erwerbenden Immobilien im Rahmen der Vorkaufsoption liegt. Dies erfolgt Zug um Zug mit den eingehenden Interessensbekundungen. 

 

Orte der Zukunft

Das Land NRW hat Fördermöglichkeiten zur Entwicklung der Dörfer des 3. Umsiedlungsabschnitts in Aussicht gestellt. Da diese Dorfentwicklung neben dem Ort Morschenich innerhalb der Gemeinde Merzenich einen Präzedenzfall im Rahmen der Förderung darstellt, erfolgt eine enge Begleitung des Prozesses durch entsprechende Landesgesellschaften. Innerhalb dieses Prozesses werden Teilprojekte identifiziert und entwickelt. Dieser Prozess wird voraussichtlich bis zum Ende des Jahres 2024 andauern und soll in einem Förderantrag münden.

 

Ankauf durch die Stadt Erkelenz

Derzeit besteht eine Reihe von Nutzungsverträgen mit dem bergbautreibenden Unternehmen für Gebäude in den Dörfern des 3. Umsiedlungsabschnitts. So wurde das ehemalige Feuerwehrgerätehaus der Dörfergemeinschaft Zukunftsdörfer zur Verfügung gestellt, damit Veranstaltungen des Dorflebens stattfinden können und ein dörflicher Austausch möglich ist.

Zudem werden Gebäude zur Unterbringung geflüchteter Menschen genutzt.

Im weiteren Verlauf und nach erfolgter Prüfung des Gebäudebestands durch das bergbautreibende Unternehmen ist zu prüfen, welche Gebäude sich zum Ankauf durch die Stadt Erkelenz für öffentliche und soziale Zwecke eignen könnten. Im Rahmen des vorher dargestellten Prozesses soll eine Klärung erfolgen, ob und wie hier eine Förderung in Anspruch genommen werden kann.

 

Abschluss der Umsiedlung

Für das Ende der Umsiedlung für Bewohner*innen aus Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Berverath soll wie auch bereits in allen anderen bisherigen Umsiedlungsorten ein Abschlussfest stattfinden. Hierfür werden derzeit Terminfenster abgestimmt, um ein erstes Arbeitstreffen mit den Vertreter*innen der Dörfer vornehmen zu können. In diesem Treffen sollen die Wünsche und Vorstellungen der Dorfbevölkerungen in Bezug auf das Abschlussfest gemeinsam mit dem bergbautreibenden Unternehmen erfragt und diskutiert werden. Im weiteren Verlauf soll hieraus eine Arbeitsgruppe für die tatsächliche Planung und Umsetzung entstehen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und Rat):

„Der Ausschuss nimmt die vorherigen Ausführungen zur Kenntnis.“


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Keine Relevanz.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.