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Vorlage - A 66/475/2024  

 
 
Betreff: Einrichtung einer Fahrradstraße an der Westpromenade, Erkelenz-Mitte
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt Entscheidung
17.04.2024 
23. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Westpromenade_L_e_01.02.24  

Tatbestand:

Im Jahre 2022 wurde eine stadtweite Erhebung des Radverkehrsnetzes durchgeführt, um daraus ein Radhauptroutenkonzept zu entwickeln. Ziel war es, einen Rahmen zu schaffen, um das vorhandene Radverkehrsnetz der Stadt Erkelenz zu erhalten und schrittweise Qualitätsverbesserungen zu initiieren. Im Ergebnis dessen sollte die Westpromenade zu einer Fahrradstraße umgestaltet werden.

Fahrradstraßen sind dabei Fahrbahnen, die dem Radverkehr vorbehalten sind und die durch Zeichen 244.1 StVO beschildert werden. Durch Zusatzzeichen kann weiterer Fahrzeugverkehr zugelassen werden. Für den Verkehr in Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, wenn nötig, muss zugelassener Kraftfahrzeugverkehr seine Geschwindigkeit weiter verringern. Fahrräder dürfen in Fahrradstraßen nebeneinander fahren und müssen überholendem Kraftfahrzeugverkehr keinen Platz machen.

Der Straßenzug Westpromenade weist eine Länge von rund 590 m auf. Der Radverkehr wird im Bestand durchgehend im Mischverkehr geführt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei 30 km/h. Geprägt wird der Straßenzug vorrangig durch den ruhenden Verkehr sowie Schulverkehre. Die Querschnittsbreiten liegen zwischen 11,70 m und 17,20 m.

Für eine optimale Erkennbarkeit wird der Beginn der Fahrradstraße jeweils durch eine Torsituation verdeutlicht. Dazu werden die Fahrbahnränder eingeengt. An diesen Engstellen flankiert zusätzlich die entsprechende Beschilderung an beidseitigen Masten. Die Durchführung von Fahrbahnmarkierungen stellt dabei die wesentlichste Maßnahme zur Einrichtung der Fahrradstraße dar.

Die vorliegende Planung entspricht den Empfehlungen bzw. den Anforderungen der AGFS (Arbeitsgemeinschaft für fußgänger- und fahrradfreundliche Städte) sowie dem Regelwerk H RSV (Hinweise für Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten).

 

Der Ausbauvorschlag wurde im Einvernehmen mit der zuständigen Verkehrsordnungsbehörde im Haus und der Kreispolizeibehörde Heinsberg entwickelt.

 

Die beschriebene Maßnahme ist Bestandteil des Beschlusses zum Radhauptroutenkonzept aus September 2022 des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung. Gemäß diesem Beschluss ist über jede aus diesem Konzept resultierende Maßnahme eine Beschlussfassung im Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt herbeizuführen. Die konkrete Planung sowie wie alle dort zu treffenden Maßnahmen sind unter Beteiligung der betroffenen Anwohner*innen vom Fachausschuss zu diskutieren und zu beschließen.

Eine Infoveranstaltung unter Beteiligung von Anwohner*innen, Eigentümer*innen, Politik, AG Fuß- und Radverkehr sowie dem Bürgermeister, dem Technischen Beigeordneten sowie Vertretern der Fachämter Planungsamt, Tiefbauamt und Ordnungsamt wurde am 21.03.2024 durchgeführt.

 

Über Fragekarten wurde bei der Informationsveranstaltung ein Stimmungsbild eingeholt. Dabei wurden die nachfolgenden Punkte angeregt, die allerdings ein deutlich breiteres Themenspektrum abdecken als das Thema der eigentlichen Fahrradstraße: 

 

  • Fahrrad und Parken wird auch weiterhin mit den geplanten Maßnahmen und mit gegenseitiger Rücksichtnahme an der Westpromenade funktionieren. Aber Gefahrenpunkt bleibt bei fehlender Umsicht. Aufmerksamkeit schaffen durch gestrichelte Linie.
  • Entfernung alter Drempel
  • Erläuterung der geplanten Einengung am Auftakt der Fahrradstraße und wie queren hier zu Fuß Gehende.
  • Ist Kfz Verkehr weiterhin zulässig?
  • Soll es eine Einbahnstraße werden?
  • Anzahl an Stellplätzen für Kfz bleibt erhalten? Werden die Parkplätze noch befestigt und markiert?
  • Ist es erlaubt den Weg in der Grünfläche mit Fahrrädern zu nutzen?
  • Thema Elterntaxis auf Zehnthofweg
  • Verändert sich die Breite der Fahrbahn?
  • Mehrwert für Radfahrer?
  • Mehrwert absolut gegeben. Nebeneinander Radfahren ist erlaubt. Radfahrerlebnis positiv.
  • Mehrwert ist die Möglichkeit mit dieser Maßnahme Bewusstsein zu schaffen.
  • Maßnahme ist kinderfreundlich. Beitrag zur Schulwegsicherung.
  • Kommt die Schranke zum Sportplatz hin zurück? Die Schranke ist im Plan eingezeichnet.
  • Bordsteinkanten bemängelt an Zufahrt hinter der Schranke, an der Roermonder Straße hinter dem Zebrastreifen und am Übergang Burgstraße in Roermonder Straße.
  • Verkehrslenkung pro Rad ist gut.
  • Pläne bitte im Citybüro aushängen.
  • Besser echte Anliegerstraße
  • Markierungen sind gut.
  • Einmündung zur Fahrradstraße auf der Roermonder Straße muss noch geändert werden aufgrund geänderter Zufahrten auf Grundstück Roermonder Straße 12.

Zur Infoveranstaltung waren zwei Anwohnerinnen bzw. Eigentümerinnen anwesend, die die Planung grundsätzlich begrüßten und lediglich kleinere Anpassungen im Bereich der Grundstückszufahrten anregten, die die Verwaltung einplanen kann.

 

Im Ergebnis sollte die vorgeschlagene Planung mit den geringfügigen Anpassungen so umgesetzt werden.

 

Zur allgemeinen Information der Verkehrsteilnehmer wird es Banner mit Hinweisen und vor der baulichen Umsetzung weiteres Infomaterial geben, die erklären, was eine Fahrradstraße ist.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Das Tiefbauamt wird beauftragt, die Einrichtung der Fahrradstraße an der Westpromenade, Erkelenz-Mitte, einschließlich der erforderlichen Markierungs- und Beschilderungsarbeiten gemäß der Lageplandarstellung herzustellen.“


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Die Attraktivitätssteigerung des Radverkehrs –auch in diesem Teilabschnitt- hat langfristig positive Auswirkungen auf den Modal-Split über die Erhöhung des Radverkehrsanteils und damit auf die Reduzierung des CO²-Ausstosses.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Durchführung der Maßnahme sind für das Haushaltsjahr 2024 unter dem Investitionskonto T12019003 30.000 Euro eingeplant.


Anlage:

Westpromenade_L_e_01.02.24

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Westpromenade_L_e_01.02.24 (3768 KB)