Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Gemäß § 15 Abs. 3 der Satzung der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung ist die Jahresrechnung der Stiftung dem Rat der Stadt Erkelenz unaufgefordert vorzulegen. Gemäß § 10 Abs. 3 d der Stiftungssatzung ist die jeweilige Jahresrechnung durch das Kuratorium der Stiftung zu prüfen. Das Kuratorium hat in seiner Sitzung am 29. Januar 2024 die Jahresrechnung festgestellt. Die Vermögensübersicht weist ein Vermögen per 31. Dezember 2023 von 1.737.752,30 € aus. Das Kuratorium hat in der gleichen Sitzung der Geschäftsführung der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung vorbehaltlos Entlastung erteilt. Die Geschäftsführung hat die Jahresrechnung mit Schreiben vom 01. Februar 2024 zugeleitet.
Hinsichtlich der in 2023 erfolgten Tätigkeiten der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung wird auf den durch die Geschäftsführung der Stiftung erstellten Tätigkeitsbericht vom 10. Januar 2024 hingewiesen, der der Vorlage als Anlage beigefügt ist. Der Rat der Stadt wird gebeten, von der Jahresrechnung der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung Kenntnis zu nehmen. Beschlussentwurf: „Die vom Kuratorium der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung in seiner Sitzung am 29. Januar 2024 geprüfte, festgestellte und am 01. Februar 2024 zugeleitete Jahresrechnung 2023 wird vom Rat zur Kenntnis genommen. Die Vermögensübersicht zum 31.Dezember 2023 weist ein Vermögen von 1.737.752,30 € aus. Eine Ausfertigung des Tätigkeitsberichtes ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.“ Klima-Check: Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?
Eine unmittelbare Auswirkung auf dem Klimaschutz oder der Klimafolgenanpassung ergibt sich durch den vorliegenden Beschluss nicht.
Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlagen: Jahresrechnung 2023 Tätigkeitsbericht der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung für das Jahr 2023
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