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Vorlage - A 66/472/2024  

 
 
Betreff: Einrichtung einer Fahrradstraße an der Westpromenade, Erkelenz-Mitte
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt Entscheidung
21.02.2024 
22. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Westpromenade_L_e_01.02.24  

Tatbestand:

Im Jahre 2022 wurde eine stadtweite Erhebung des Radverkehrsnetzes durchgeführt, um daraus ein Radhauptroutenkonzept zu entwickeln. Ziel war es, einen Rahmen zu schaffen, um das vorhandene Radverkehrsnetz der Stadt Erkelenz zu erhalten und schrittweise Qualitätsverbesserungen zu initiieren. Im Ergebnis dessen, sollte die Westpromenade zu einer Fahrradstraße umgestaltet werden.

Fahrradstraßen sind dabei Fahrbahnen, die dem Radverkehr vorbehalten sind und die durch Zeichen 244.1 StVO beschildert werden. Durch Zusatzzeichen kann weiterer Fahrzeugverkehr zugelassen werden. Für den Verkehr in Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, wenn nötig, muss zugelassener Kraftfahrzeugverkehr seine Geschwindigkeit weiter verringern. Fahrräder dürfen in Fahrradstraßen nebeneinander fahren und müssen überholendem Kraftfahrzeugverkehr keinen Platz machen.

Der Straßenzug Westpromenade weist eine Länge von rund 590 m auf. Der Radverkehr wird im Bestand durchgehend im Mischverkehr geführt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei 30 km/h. Geprägt wird der Straßenzug vorrangig durch den ruhenden Verkehr sowie Schulverkehre. Die Querschnittsbreiten liegen zwischen 11,70 m und 17,20 m.

Für eine optimale Erkennbarkeit wird der Beginn der Fahrradstraße jeweils durch eine Torsituation verdeutlicht. Dazu werden die Fahrbahnränder eingeengt. An diesen Engstellen flankiert zusätzlich die entsprechende Beschilderung an beidseitigen Masten. Die Durchführung von Fahrbahnmarkierungen stellt dabei die wesentlichste Maßnahme zur Einrichtung der Fahrradstraße dar.

Die vorliegende Planung entspricht den Empfehlungen bzw. den Anforderungen der AGFS (Arbeitsgemeinschaft für fußgänger- und fahrradfreundliche Städte) sowie dem Regelwerk H RSV (Hinweise für Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten).

 

Der Ausbauvorschlag wurde im Einvernehmen mit der zuständigen Verkehrsordnungsbehörde im Haus und der Kreispolizeibehörde Heinsberg entwickelt.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Das Tiefbauamt wird beauftragt, die Einrichtung der Fahrradstraße an der Westpromenade, Erkelenz-Mitte, einschließlich der erforderlichen Markierungs- und Beschilderungsarbeiten gemäß der Lageplandarstellung herzustellen.“


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Die Attraktivitätssteigerung des Radverkehrs –auch in diesem Teilabschnitt- hat langfristig positive Auswirkungen auf den Modal-Split über die Erhöhung des Radverkehrsanteils.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Durchführung der Maßnahme sind für das Haushaltsjahr 2024 unter dem Investitionskonto T12019003 30.000 Euro eingeplant.


Anlage:

Westpromenade_L_e_01.02.24

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Westpromenade_L_e_01.02.24 (4379 KB)