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Tatbestand: Basierend auf der 4. Änderung des Bebauungsplans IX/A aus dem Jahr 1985 war man stadtseits nach Erlangung des erforderlichen Grunderwerbs nunmehr in der Lage, den grundhaften erstmaligen Ausbau des Straßenzuges Franz-Halcour-Straße zu beginnen. Die Straße stellt dabei einen Lückenschluss zwischen der östlich gelegenen Anbindung an die L 354 Alfred-Wirth-Straße mit der im Westen gelegenen Koepestraße dar. Das Bestandnetz endet derzeit im Westen in Höhe der Einmündung der Straße zur Feuerwache. Bis hierhin erfolgte der damalige Straßenausbau im Zuge der Errichtung der L 345 durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW. Im weiteren Verlauf bis zum DRK-Parkplatz befindet sich eine Asphaltbefestigung als Dauerprovisorium. Mit der vorliegenden Planung erfolgt ein Ausbau des Straßenzuges im Trennprinzip. Einseitig entsteht ein Schrammbord in 50 cm Breite. Auf der anderen Straßenseite ist eine Gehweganlage in 2,50 m Breite vorgesehen. Die hier nur einseitig geplante Gehweganlage genügt dabei den Ansprüchen einer sicheren Fußgängerführung innerhalb eines Bebauungsplanbereiches, der eine Ausweisung als Gewerbe- bzw. Industriegebiet hat. Die Fahrbahn wird in 6,50 m Breite in Asphaltbauweise hergestellt. Zur Abfangung von Höhenunterschieden sind in Teillängen Winkelstützmauern zu errichten. Hierzu sind im Vorfeld bereits Rodungsarbeiten durchzuführen. Für die Barrierefreiheit werden entsprechende taktile Elemente vorgesehen.
Die Straßenentwässerung im neu auszubauenden Teil wird über einen neu zu errichtenden Regenwasserkanal sichergestellt. Bestandskanäle im Bereich des Ausbaus sind teilweise sanierungsbedürftig und werden in geschlossener Bauweise (Inlineverfahren) dauerhaft saniert.
Es ist vorgesehen, Kanalisation und Verkehrsfläche in einer Komplexmaßnahme gemeinsam zu erneuern.
Die öffentliche Straßenbeleuchtung soll im Rahmen des Ausbaus ebenfalls erneuert werden. Es kommen LED Leuchten zum Einsatz. Für die Baumaßnahme erfolgt eine Beitragsveranlagung nach BauGB (Baugesetzbuch). Der Ausbauvorschlag ist mit der zuständigen Verkehrsordnungsbehörde im Haus abgestimmt. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Das Tiefbauamt wird beauftragt, die Franz-Halcour-Straße einschl. der dazugehörigen Entwässerungsanlagen und der Straßenbeleuchtung gemäß den Plänen mit den Nummern: Lageplan Straßenbau: 504.2.501 Querschnitt Straßenbau: 504.2.502 Lageplan Entwässerung: 504.1.501 herzustellen.“ Klima-Check: Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?
Herstellung Lückenschluss im Verkehrsnetz
Ausbau Regenwasserkanal und Sanierung Bestand für ordnungsgemäße und gesammelte Ableitung von verschmutztem Regenwasser in die Kanalisation.
Finanzielle Auswirkungen: Die nachfolgend aufgeführten Mittel sind unter den entsprechenden Auftragssachkonten für das Haushaltsjahr 2024 eingeplant: Straßenbau: 570.000 Euro Auftragssachkonto E12010060 Beleuchtung: 20.000 Euro Auftragssachkonto E12020087 Kanalbau: 260.000 Euro Auftragssachkonto A11020111
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