Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Den Ausschussmitgliedern ist eine Übersicht über die hier zu behandelnden über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen zugegangen, auf die verwiesen wird. Kenntnisnahme: „Von den in der Zeit vom 18.11.2023 - 02.02.2024 getroffenen Entscheidungen des Kämmerers zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW/ § 85 Abs. 1 GO NRW wird Kenntnis genommen.“ Anlage: Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen in der Zeit vom 18.11.2023 bis 02.02.2024
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