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Tatbestand: Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach Beitritt der Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH zu 15,57 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW AG.
Somit ergeben sich für die KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der NEW AG:
Trotz dieser eher geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u.a. bei dem Kauf der Geschäftsanteile der NEW Tönisvorst durch die NEW AG.
Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse der Räte bzw. des Kreistages, wie aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und § 26 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) folgt.
Die Gründe, die zum „Kauf der Geschäftsanteile der NEW Tönisvorst GmbH durch die NEW AG“ führen, können der beigefügten Sitzungsvorlage des Kreises Heinsberg für die Sitzung des Kreistages am 12.03.2024 entnommen werden. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf die als Anlage beigefügte Sitzungsvorlage verwiesen.
Die ursprüngliche Beschlussfassung im Rat erfolgte am 20.09.2023. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „1. Dem Erwerb der Geschäftsanteile an der NEW Tönisvorst GmbH von der Stadt Tönisvorst zu einem Preis von 550.000 EUR wird zugestimmt. Die übrigen Bedingungen des Ankaufs zum Ratsbeschluss vom 20.09.2023 (A20/627/2023) bleiben unverändert.
2. Die Vertreter des Kreises in den Gremien der Kreiswerke GmbH und des NEW-Konzerns werden ermächtigt, dem Erwerb zuzustimmen.“ Klima-Check: Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?
Der Beschlussentwurf hat keine Auswirkungen auf den Klimaschutz oder Klimafolgenanpassungen.
Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlage: Sitzungsvorlage der Kreisverwaltung Heinsberg
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