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Vorlage - A 66/105/2006  

 
 
Betreff: Kanalsanierung und Straßenerneuerung Lambertusweg
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb   
Beratungsfolge:
Bau- und Betriebsausschuss Entscheidung
30.03.2006 
13. Sitzung des Bau- und Werksausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Der Lambertusweg verbindet die Anton-Heinen- mit der Theodor-Körner Straße. Der Straßenzustand ist sehr schlecht. Die Fahrbahn ist rissig, z.T. an den Rändern gebrochen und sie verfügt über keinen frostsicheren Aufbau. Dies konnte bereits bei einer Notfallkanalsanierung festgestellt werden. Es waren vor ca. 5 Jahren wenige Meter der Straße aufgrund eines Kanalschadens eingebrochen. Dort zeigte sich, dass auch der Kanalgraben nur mit Lehm verfüllt ist. Auch der restliche Kanal ist in einem sanierungsbedürftigen Zustand.

 

Es bietet sich somit wieder an, Kanal und Straße in einer gemeinsamen Baumaßnahme zu erneuern. Die Kanalsanierung und Straßenerneuerung wurden 2003 in den Investitionsplan eingestellt.

 

Es ist vorgesehen, den bestehenden ca. 3,5 m tiefen und fast 300 m langen Mischwasserkanal, DN 300, Beton, gegen eine neue Betonleitung auszutauschen.  Dabei erhalten dann die Anlieger Gelegenheit, ihren privaten Kanalanschluss bei Bedarf ebenfalls zu erneuern.

 

Die Straße soll nun normgerecht ausgebaut werden, wobei die bestehende  Straßenraumaufteilung erhalten bleiben soll. Das heißt, es soll eine 5 m breite asphaltierte Fahrbahn mit 60 cm Aufbau und beidseitig 1,5 m breiten gepflasterten Gehwegen hergestellt werden. Gehwege und Fahrbahn werden mit einem 5 cm hohen Rundbord und einer 30 cm breiten Rinnenplatte abgegrenzt. Somit verbleibt eine 4,4 m breite Asphaltfläche.

 

Anders als die heutigen Einmündungen in die Anton-Heinen- und die Theodor-Körner Straße sollen die Einmündungsbereiche rot gepflastert und ebenfalls durch einen Rundbord (2 cm) von den übergeordneten Straßen abgesetzt werden.

Außerdem soll in Höhe der Hausnummer 12 bzw. 19-27 eine wechselseitige Fahrbahneinengung auf 3,5 m mit jeweils zwei Bäumen pro Seite angeordnet werden. Dieser 36 m lange Bereich soll ebenfalls rot gepflastert werden. Die Einengung bietet besseren Schutz sowohl für die Zufahrt zum Parkplatz vor den Häusern 12 und 14 als auch für den Kindergartenzugang vor dem vorbeifahrenden Verkehr.

 

Die Straßenbeleuchtung entspricht ebenfalls nicht mehr dem heutigen Stand und ist nach Auskunft der Westenergie und Verkehr aufgrund ihres Alters zu erneuern. Daher ist vorgesehen, 8 Energiesparleuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,5 m auf der südlichen Straßenseite neu zu errichten.

 

Für die Straßenbaumaßnahme und die zu erneuernde Beleuchtung entstehen Anliegerbeiträge in Höhe von 60 % (Nebenanlagen) bzw. 50 % (Fahrbahn, Beleuchtung).

 

Die Maßnahme soll nach Abschluss der laufenden Wohnbaumaßnahme des gemeinnützigen Wohnungsbauvereins durchgeführt werden. Sie wurde bereits dem Bezirksausschuss Erkelenz am 15.2.2006 vorgestellt und erläutert.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

"Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushalt 2006 ist der Lambertusweg incl. der Straßenbeleuchtung entsprechend des Planes mit der Zeichnungsnummer 194.2.201 zu erneuern.

 

Der Mischwasserkanal im Lambertusweg ist entsprechend des Planes mit der Zeichnungsnummer 194.1.303 zu erneuern.

 

Die Planung ist den Anliegern vorzustellen und zu erläutern.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die Straßenerneuerungskosten belaufen sich auf ca.      160.000 Euro

Die jährlichen Folgekosten belaufen sich aus ca. 8.000 Euro.

 

Die erforderlichen Mittel sollen als Ausgabe- und Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsplan 2006 bei Haushaltsstelle

 

9.63100.95660.0 (Straßenerneuerung Lambertusweg)

 

zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Kosten der Erneuerung der Beleuchtung belaufen sich auf ca. 14.800 Euro.

Die jährlichen Folgekosten betragen ca. 1200 Euro.

 

Die erforderlichen Mittel sollen als Ausgabeermächtigung im Haushaltsplan 2006 bei Haushaltsstelle

9.67000.96020.7 (Beleuchtung, KAG)

 

zur Verfügung gestellt werden

 

Die Kosten für die Kanalsanierung belaufen sich auf ca. 135.000 Euro.

Die jährlichen Folgekosten betragen ca. 9.000 Euro.

 

Die erforderlichen Mittel sollen als Ausgabe-/Verpflichtungsermächtigung im Wirtschaftsplan bei Buchungsstelle

 

9.70000.95116.6 (Kanalsanierung Lambertusweg)

 

zur Verfügung gestellt werden.