Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Der Rat der Stadt Erkelenz hat in seiner Sitzung vom 08.12.2021 beschlossen, dass die Stadt Erkelenz die Teilnahme der Bewerbung der LAG „Rheinisches Revier an Inde und Rur“ e.V. als LEADER-Region der Förderphase 2023 -27 (+2) mitträgt. Diese Bewerbung war erfolgreich, so dass alle Ortsteile, die dem Tagebau zugewandt liegen, seit dem 1. Januar 2023 Teil der LEADER-Region „Rheinisches Revier an Inde und Rur“ sind. LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raumes.
Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath/Borschemich hat in seiner Sitzung vom 09.08.2023 beschlossen, die Verwaltung zu bitten, das Projekt „Neubau sanitäre Anlagen Gasstätte Bruns“ zu unterstützen und in den zuständigen Fachausschüssen einzubringen mit dem Ziel, den benötigten Zuschuss zur Eigenkapitaldeckung in Höhe von 12.000,00 Euro zu gewähren. Entsprechende Haushaltsmittel wurden im Haushaltsplan für das Jahr 2024 eingeplant.
Als erstes LEADER-Förderprojekt in Erkelenz wurde die „Neuerrichtung barrierefreier sanitärer Anlagen in der Gaststätte Bruns in Venrath“ am 29.11.2023 in der Projektauswahlsitzung des Vorstands der LAG Rheinisches Revier an Inde und Rur bestätigt. Die geschätzten Projektkosten umfassen 153.000,00 Euro. Somit kann nun ein offizieller Antrag für das Programm LEADER durch die Dorfgemeinschaft gestellt werden. Hierfür ist jedoch u.a. bereits eine Erklärung über die Gewährung von Finanzmitteln für das LEADER-Projekt in Höhe von 12.000,00 Euro seitens der Stadt Erkelenz erforderlich. Entsprechend ist eine Beschlussfassung der generellen Gewährung eines Zuschusses bereits jetzt erforderlich, da ansonsten die nötige Erklärung seitens der Stadt Erkelenz nicht abgegeben werden kann. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und Rat): „Die Dorfgemeinschaft Venrath-Kaulhausen e.V. erhält bei Durchführung und Bewilligung des LEADER-Projekts „Neubau sanitäre Anlagen Gaststätte Bruns“ durch den Fördermittelgeber zum LEADER-Projekt einen Zuschuss in Höhe von 12.000,00 €. Die Stadt Erkelenz wird ermächtigt, die für den Förderantrag erforderliche Erklärung über die Gewährung von Finanzmitteln für das LEADER-Projekt abzugeben und den Zuschuss bei Vorliegen der Voraussetzungen entsprechend auszuzahlen.“ Klima-Check: Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?
Eine Beurteilung ist erst bei tatsächlicher Projektdurchführung und endgültiger Planung möglich.
Finanzielle Auswirkungen: Die Gesamtkosten belaufen sich auf 12.000,00 €. Anlage: Erklärung über die Gewährung von Finanzmitteln für das LEADER-Projekt
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||