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Vorlage - A 61/686/2024  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 0410.2 "Houverather Heide Nord", Erkelenz-Houverath
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung Entscheidung
20.02.2024 
22. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Übersicht Geltungsbereich BBP 410.2 Houverather Heide Nord  

Tatbestand:

Der Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 0410.2 "Houverather Heide Nord", Erkelenz-Houverath, liegt nördlich der Straße Houverather Heide, östlich an den Bestand anschließend und ist im Flächennutzungsplan der Stadt Erkelenz bereits seit seiner Wirksamkeit im Jahre 2001 als eine potentielle Erweiterungsfläche der Ortslage Houverath dargestellt.

Die Fläche ist über die Straße Houverather Heide erschlossen und weist eine Größe von circa 0,98 ha auf.

Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Planrecht zur Ermöglichung einer Arrondierung der Ortslage Houverath.

Nach Inanspruchnahme anderer, ebenfalls kleinerer Erweiterungsflächen in den letzten zwei Jahrzehnten, soll nun die im Flächennutzungsplan dargestellte "Wohnbaufläche" zur Deckung des aus dem Ort entstehenden Bedarf an Wohnraum planungsrechtlich erschlossen werden.

Die Fläche entspricht etwa 12 Baugrundstücken. Dabei wird sich die Art und das Maß der baulichen Nutzung am Bestand orientieren.

In der Sitzung soll der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes, die Erarbeitung eines Entwurfes und die frühzeitige Beteiligung von Öffentlichkeit, Trägern öffentlicher Belange und Bezirksausschuss Golkrath beschlossen werden.


Beschlussentwurf in eigener Zuständigkeit):

„1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0410.2 "Houverather Heide Nord", Erkelenz- Houverath, wird beschlossen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten.

3. Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0410.2 "Houverather Heide Nord", Erkelenz- Houverath, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Golkrath ist zu beteiligen.“


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Bauleitpläne in Form von Flächennutzungsplänen als vorbereitender und Bebauungsplänen als verbindlicher Bauleitplanung haben indirekt Auswirkungen auf Klimaschutz und Klimafolgenanpassung.

Während aus Flächennutzungsplänen keine Baurechte abgeleitet werden können, schaffen Bebauungspläne die Grundlage für (neue) Bebauungen aber auch Entwicklung von Grünflächen oder den Bau von Verkehrsflächen.

Im Baugesetzbuch sind die Belange Klimaschutz und Klimaanpassung seit 2013 als Teil eines stetig größer werdenden Katalogs an Belangen und Themen in § 1 Abs. 5 aufgenommen worden.

Mit geringen Ausnahmen sind bei jeder Aufstellung eines Bauleitplanes eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht zu erstellen. Hier sind die genannten Aspekte enthalten.

Regelmäßig sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich durch welche auch Maßnahmen zum Klimaschutz und Klimafolgenanpassung erfolgen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten der Bauleitplanung werden durch einen städtebaulichen Vertrag gem. § 11

BauGB zwischen der Stadt Erkelenz und der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz GmbH & Co. KG (GEE) sichergestellt.

 


Anlage:

Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0410.2 "Houverather Heide Nord", Erkelenz- Houverath

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht Geltungsbereich BBP 410.2 Houverather Heide Nord (1082 KB)